Westfalen – Die AGRAVIS Raiffeisen AG stellt ihre Finanzstruktur auf ein breiteres Fundament und bietet interessierten Anlegern ab sofort Genussrechte an. Auf diese Weise will das Agrarhandels- und Dienstleistungsunternehmen in einem ersten Schritt 40 Mio. Euro an zusätzlichem Kapital generieren.
Jedes Genussrecht hat einen Nennwert von 1.000 Euro. Zeichner müssen mindestens fünf Genussrechte erwerben. Die Gesamtmenge an Genussrechten verteilt sich auf zwei Tranchen. Für 20 Mio. Euro können Aktionäre und Mitarbeiter der AGRAVIS Genussrechte zeichnen, die mit 3,25 Prozent pro Jahr verzinst werden. Alle anderen natürlichen und juristischen Personen können sich um die zweite Tranche mit gleichem Volumen bewerben, hier beläuft sich die jährliche Rendite auf 2,25 Prozent. Die Laufzeit beträgt einheitlich fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2020.
„Die Genussrechte stellen eine weitere Form der Eigenkapitalbildung dar“, erläutert Finanzvorstand Johannes Schulte-Althoff. „Insbesondere wollen wir damit unsere
bisherigen Aktionäre und Mitarbeiter ansprechen“, deswegen gewähre AGRAVIS ihnen bei der jährlichen Ausschüttung einen kleinen Vorteil. „Wir erwarten aber auch bei allen anderen Interessierten eine lebhafte Nachfrage“, so Schulte-Althoff. „Denn eine Anlage bei der AGRAVIS ist gerade auch im Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsniveau am Kapitalmarkt ein gutes und attraktives Investment.“ AGRAVIS legt großen Wert auf die Motivation und die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter und wird regelmäßig als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet.
Schon die Emission des Schuldscheindarlehns vor zwei Jahren habe ein beachtliches Interesse von Anlegern an der AGRAVIS dokumentiert. „AGRAVIS wird nicht nur in der Agrarbranche, sondern auch bei Investoren als erfolgreiches, langfristig orientiertes und verlässliches Unternehmen wahrgenommen.“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Verkaufsprospekt für das Angebot von 40.000 Namensgenussrechten am 3. Juli genehmigt. Bis zum 15. September können Interessierte die Genussrechte zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 5.000 Euro, danach ist eine Zeichnung in 1.000 Euro-Schritten möglich.
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich nach dem „Windhund-Verfahren“, entscheidend ist also der Zeitpunkt der Zeichnung. Die AGRAVIS behält sich jedoch vor, Anteile zu kürzen oder abzulehnen. Der von der Hauptversammlung gebilligte Rahmen von 100 Mio. Euro für die Ausgabe von Genussrechten ist mit dem aktuellen Angebot noch nicht ausgeschöpft.
Die Einnahmen aus den Genussrechten dienen der Finanzierung des Geschäftszwecks der AGRAVIS insgesamt. Das heißt, sie sollen sowohl zur Finanzierung von Investitionen in Sach- und Finanzanlagen als auch von Teilen des Umlaufvermögens beitragen. „Die Finanzierung der AGRAVIS-Gruppe ist solide aufgestellt und auf Wachstum ausgerichtet“, betont Johannes Schulte-Althoff. Auf die Stärkung des Eigenkapitals lege die AGRAVIS besonderen Wert. Im Geschäftsjahr 2014 konnte es deutlich auf 461 Mio. Euro ausgedehnt werden.
Der Verkaufsprospekt für die Genussrechte ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und auf der Homepage der AGRAVIS unter agrav.is/genussrecht abrufbar. Für Rückfragen steht der AGRAVIS-Bereich Genossenschaften und Aktionäre zur Verfügung, Telefon 0251/682-2010, E-Mail: genussrecht@agravis.de.
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