Den Personenstand mit dritter Option als Eintrag im Personenstandsregister nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, erklärt der Kiepenkerl.

Beim CSD demonstrieren queere Gruppen, also von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, und Trans-Menschen für ihre Rechte – Foto Pixabay
Seit Ende 2018 haben Inter- und Trans-Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ oder “ohne” als Personenstand zu wählen. Die sogenannte „Dritte Option“, “divers”, wurde eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde einer Inter-Person auf eine positive Option stattgegeben hatte.
Deutschland gehört nun zu den wenigen Staaten weltweit, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern als Personenstand rechtlich anerkennen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen für viele weitere Bereiche. Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGB) betrifft das vor allem den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben.
Durch das Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes wird die Anpassung des Personenstandes für Inter- oder Trans-Personen deutlich vereinfacht. Damit wird diesem Personenkreis ein medizinischer Nachweis erspart, der eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigt, um den Personenstand nachträglich in „divers“ ändern zu können. Zusätzlich muss die Person versichern, dass die gewählte Geschlechtsangabe am besten ihrer Geschlechtsidentität entspricht.
Eine empfehlenswerte und rechtssichere Lösung im Sanitärbereich sind zusätzliche geschlechtsneutrale Toiletten, sogenannte „Unisex“-Toiletten. Zum Schutz der Intimsphäre sollten solche WCs Einzeltoiletten sein, die von innen abschließbar und entsprechend von Einzelpersonen nacheinander nutzbar sind.
Der Bundesverband „Queeres Netzwerk“ versteht sich als Vertretung im Bereich sexueller, romantischer und geschlechtlicher Vielfalt. Der Verband setzt sich für die Akzeptanz, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, asexuellen, Trans- und Inter-Menschen ein.
Der Christopher Street Day (CSD) ist ein Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von queeren Gruppen, also von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, und Trans-Menschen. An diesem Tag wird für die Rechte dieser Gruppen sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung demonstriert.
Die größten Umzüge anlässlich des CSD im deutschsprachigen Raum finden in Berlin und Köln statt. Die Bezeichnung Christopher Street Day ist nur in Deutschland, in Teilen Österreichs und der Schweiz üblich. In englischsprachigen und romanischen Ländern wird meist von „Gay Pride“ und „Pride Parades“ gesprochen.
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