Gewerbepark A 31: Gerichtlicher Baustopp

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Westfalen – Für die Bürgerinitiative “Gewerbepark A31 – Nein!” ist es nicht mehr aber auch nicht weniger als “ein Etappensiegt für unsere Landschaft”. In der Verhandlung beim OVG (Oberverwaltungsgericht) in Münster wurde am 21. April der Bebauungsplan für den Gewerbepark an der A 31 bei Reken für ungültig erklärt.

Gewerbepark A 31

Erfolgreicher Bürgerprotest: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Ausbau des Gewerbegebiets an der A 31 bei Reken gestoppt

In einer schriftlichen Erklärung hält die Bürgerinitiative fest: “Der dafür ausschlaggebende Grund war: der Zweckverband wollte 12 ha Waldfläche außerhalb von Borken/Heiden/Reken aufforsten als Ersatz für den Wald, der für den Industriepark verschwinden soll. Der Regionalplan erlaubt aber nur 5 ha Aufforstung außerhalb, unter anderem damit der Waldausgleich in räumlicher Nähe erfolgt.

Diese Nicht-Übereinstimmung der Planung mit dem Regionalplan reichte dem Gericht für die Aufhebung. Auf das aus unserer Sicht zentrale Thema des Artenschutzes im Wald (Kann der Bebauungsplan den Anforderungen des Artenschutzes gerecht werden?) ist das Gericht dann nicht mehr näher eingegangen. Es deutete lediglich an, dass der Zweckverband zwar umfangreiche Untersuchungen durchgeführt habe, was aber nicht heiße, dass alles richtig sei. Desweiteren könne es auch sein, dass Artenschutzfragen abschließend erst bei der einzelnen Baugenehmigung geklärt werden könnten.

Gewerbepark A 31

In letzter Minute stoppte die Bürgerinitiative 2012 per einstweiliger Verfügung die Rodungsarbeiten für das geplante Gewerbegebiet im Naturpark Hohe Mark bei Reken

 

Fazit: der heutige Tag war für uns und die LNU erfolgreich, es wurden aber nicht alle Fragen endgültig geklärt (was wir eigentlich erhofft hatten). Wir appellieren an die Betreiberseite, diese Planung nun endlich aufzugeben, weil sie einfach an der falschen Stelle erfolgt – nutzen Sie die heutige Gerichtsentscheidung zum Ausstieg!

Ansonsten müsste der Zweckverband bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplans von vorne wieder anfangen – verbunden mit den weiter bestehenden Rechtsunsicherheiten bei anderen Aspekten der Planung, die nicht die Aufforstungsflächen betreffen.

Gewerbepark

Industrieansiedlung im Erholungsgebiet: Zwischen Pferdehöfen, Golfplatz und Tiergehege, mitten im Naturpark Hohe Mark, wollen die Kommunen Heiden, Reken und Borken ein 71 Hektar großes Gewerbegebiet schaffen

Ein zusätzliches Risiko besteht für potentielle Investoren – das hat die Verhandlung heute auch deutlich gemacht – weil Artenschutzfragen auch bei der einzelnen Baugenehmigung eine Rolle spielen. Dieses Risiko kann der Bebauungsplan an dieser hoch problematischen Stelle in der freien Landschaft nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.

Die Gewerbegebiets-Macher vom Zweckverband sind zuversichtlich, dass sie die vom Gericht festgestellten Mängel schnell beheben können und die Abholzung der Waldflächen zwischen Heiden und Reken bald wieder losgehen kann. Die Bürgerinitiative rüstet sich schon für weiteren Widerstand: “Wie es jetzt genau weitergeht, lässt sich erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt.”

Zum Gewerbepark A 31 sind auf www.westfalium.de weitere Artikel erschienen:

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