Zersiedelung verhindern – Gewerbepark A 31

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Zersiedelung NRW: Die Bürgerinitiative “Gewerbepark A 31  – Nein! Für Natur und Landschaft im Münsterland” nimmt mit Verwunderung wahr, dass zum Thema Gewerbepark plötzlich in der Presse Berichte erscheinen, die mit netten Bildern Stimmung machen wollen. Hiltrud Pitzen (Heiden), Albrecht Eichberger (Reken) und Martin Hillenbrand (Borken) schreiben dazu:

Zersiedelung

“Als unbefangener Leser ist man schon beeindruckt, wenn der Planungsstand zum Gewerbepark A 31 auf zwei vollen Zeitungsseiten farbig dargestellt wird. Und nette Fotos verschiedener Tiere können zusätzlich ein gutes Gefühl entstehen lassen. Tatsächlich kann man zwar erkennen, dass der Zweckverband sich nun beim Artenschutz deutlich mehr Mühe gibt als bei seinem ersten Versuch (warum eigentlich erst jetzt?), ob das am Ende reicht, wird aber zu prüfen sein.”

Es sei jedoch keineswegs so, dass das Oberverwaltungsgericht dem Zweckverband einen Freifahrschein beim Artenschutz gegeben hat, vielmehr wurden diese Fragen nicht mehr bis zum Ende durchgeprüft, schreiben die Gegner der Zersiedelung am Rande des Naturparks Hohe Mark weiter. “Denn das Gericht sah die abschließende Abarbeitung der Artenschutzfragen nicht auf Bebauungsplanebene, sondern erst bei der einzelnen Baugenehmigung, die dann zum jeweils konkreten Vorhaben erfolgt. Mit anderen Worten: das Restrisiko trägt am Ende jeder einzelne Investor – dieser Bebauungsplan gibt keine endgültige Rechtssicherheit!”

Zersiedelung

Um eine solche doch noch zu erreichen, müsse der Weg einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung beschritten werden, wozu der Zweckverband aber bisher nicht bereit sei. “Das Gericht stellt hierzu fest: ‘Mit den CEF-Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Antragsgegner selbst verpflichtet hat, sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht abschließend abgearbeitet’ (S. 54 im Urteil vom 21.4.2015).”

Dass der vom Zweckverband bestellte Landschaftsarchitekt Freese nicht die Aufgabe der Planung empfiehlt, war für zu erwarten und sei eigentlich keine Meldung wert. “Bedenklich ist hingegen, dass die Betreiber sich selbst von Landesregierung und Fachbehörden nie davon überzeugen lassen wollten, wie unglücklich diese Standortwahl ist – nicht nur wegen der Natur, sondern auch wegen der landschaftsgebundenen Erholung, wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit und wegen der weiteren Zersiedelung der Landschaft. Anstatt an einem derart solitär gelegenen Platz wie hier sind Ansiedlungen im Anschluss an bestehende Gewerbegebiete der planerisch eindeutig bessere Weg.” Ganz im Gegensatz dazu haben die Kommunen bewusst Flächen vom Ortsrand in den Gewerbepark A 31 verlegt, die in Heiden nun schon ortsnah für heimische Betriebe fehlen. Die Auseinandersetzung um diese fehlplatzierte Planung wird daher wohl weitergehen.

Unsinnig sei schließlich das Argument, man müsse nun an dieser Stelle mitten in der Landschaft planen, weil es im derzeit gültigen Regionalplan so steht. “Planflächen im Regionalplan können auch wieder verändert werden – das haben die beteiligten Kommunen im Vorfeld durch Änderung von anderen Planflächen im Regionalplan selbst gezeigt.”

Zum Gewerbepark A 31 sind auf www.westfalium.de weitere Artikel erschienen:

Gewerbepark A 31: Gerichtlicher Baustopp

Gewerbegebiet A 31: Zusehends Gegenwind

Gewerbegebiet A 31: Planung stockt

Bebauungsplan A 31: Viele Fragen weiterhin offen

Flächenverbrauch durch Gewerbepark abgewendet?

Gewerbepark A 31 kommt nicht

 

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