Über den Erbverzicht im Adel, sinniert der Kiepenkerl

Über den Erbverzicht im Adel: Bis 1918 war der Hochadel vom bürgerlichen Erbrecht ausgeschlossen. Insbesondere galt die gesetzliche Erbfolge nicht. Dadurch wurde vermieden, dass das Erbe unter mehreren Erben gleichmäßig aufgeteilt wurde, denn das hätte nach einigen Generationen zur Zersplitterung des Besitzes geführt.

Über den Erbverzicht im Adel, sinniert der Kiepenkerl

Der Erstgeborene behielt natürlich das Schloss – Foto Pixabay

Seit die Monarchie abgeschafft wurde, gilt auch für den Adel das normale bürgerliche Recht, das mehrere Kinder tendenziell gleich behandelt. Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, gibt es nur die Möglichkeit, dass die Kinder, die nicht als Haupterbe vorgesehen sind, einen Erbverzicht leisten. Es liegt auf der Hand, dass eine starke Disziplin erforderlich ist, um ein Millionenerbe auszuschlagen und einen Erbverzicht zu unterschreiben. Es ist jedoch eine Überforderung, wenn Kinder, die gerade 18 Jahre alt geworden sind, einen Erbverzicht leisten sollen.

Falls ein Erbverzicht geleistet wird, dann geschieht das in der Regel nicht umsonst. Der oder die Verzichtende erhält in der Regel eine Entschädigung. Diese Apanage ist die vermögensmäßige Ausstattung, um ein standesgemäßes Leben führen zu können.

Eine Apanage kann aus unterschiedlichen Werten bestehen: aus Grundbesitz, einem Haus oder einer lebenslangen Rente. Die Tendenz zur Apanage ist im Laufe der Jahre stärker geworden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass Nachgeborene durch den Eintritt in einen Orden oder durch eine Stellung am Hofe materiell abgesichert wurden.

Innerhalb des Adels haben Männer immer noch Vorrang vor den Frauen. Unter den Söhnen tritt in der Regel der älteste Sohn das Haupterbe an.

Weibliche Mitglieder des Adels waren hinsichtlich des Erbes den Männern gegenüber tendenziell eher benachteiligt. Während der Grundbesitz an den ältesten Sohn ging, war für die Frau die Frage der Mitgift entscheidend. Die Vermögenszuwendung, die der Vater der Braut gewährt musste aus dem Familienvermögen kommen. Hatte eine Familie viele Töchter, so wurde das zur Verfügung stehende Vermögen möglichst gerecht aufgeteilt.

In manchen Hochadelsfamilien stirbt das Adelshaus aus, wenn es keinen männlichen Nachfolger gibt.

 

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