Studium in Münster – Kiepenkerl-Blog

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Die Eingewöhnungszeit beim Studium in Münster war kurz, denn die Stadt braucht den Vergleich mit Freiburg nicht zu scheuen: Renommierte Universität, gemütliche Kneipen, traditioneller Bischofssitz, hoher Freizeitwert und historische Bauten. Selbst das Wahrzeichen von St. Lamberti ist eine verkleinerte Kopie des markanten Turms vom Freiburger Münster. Mit dieser Beutekunst bewiesen die Münsteraner Geschmack. Allerdings hängen an St. Lamberti die Eisenkörbe, in denen die Wiedertäufer-Leichen von Jan van Leiden, Bernd Knipperdolling und Bernd Krechting ausgestellt wurden. Sie waren als Mahnung „gegen den Abfall von der allein seligmachenden Kirche“ gedacht. Anfangs hatte ich den Eindruck, dass die gewünschte Wirkung auf die Münsteraner noch anhielt. Eine vergleichbare Ehrfurcht vor der Kirche als Institution kannte ich als Protestant nicht. Integrationshemmend waren auch die drei Todsünden: „Ist nicht katholisch, ist kein Fahrradfahrer, ist nicht von hier.“ Nicht von ungefähr hat die Westfälische Wilhelms Universität ihr eigenes Bibelmuseum.

Studium in Münster

Prinzipalmarkt Münster bei Nacht: Für viele Münster-Studenten ein bekannter Anblick – Foto Pixabay

Nach den unbeschwerten Freiburger Semestern offenbarten sich beim Studium in Münster bereits nach wenigen Vorlesungen und Übungen größere Wissenslücken, die umgehend geschlossen werden mussten. Anders als in der Bächle-Stadt studierten in Münster vorwiegend Wochenendfahrer, die die ganze Woche büffelten und am Wochenende zu Hause relaxten.

Ab dem Wintersemester 1959 war ich regelmäßiger Verkehrsgast beim Corps Guestphalia Halle zu Münster. Die Grünen residierten im ehemaligen Adelshof der Familie Droste zu Senden an der Königsstraße. In der Empfangshalle des Sommerpalais gab es einen großen offenen Kamin, vor dem wir gelegentlich beim Bier zusammensaßen. Zu fortgeschrittener Stunde wurde der Nachschub durch das Spiel „Füße im Feuer“ finanziert. Dazu hielten die Zecher ihre bloßen Mauken möglichst nah an die Flammen. Wer zuerst einen Rückzieher machte, zahlte die nächste Runde.

Im Sommer saßen wir gern unter der ausladenden Platane im Garten. Dabei spielte ich mit dem Gedanken, eine Partie auf die Westfalen-Farben zu fechten und ein zweites Band aufzunehmen. Doch das Kartellcorps, Hasso-Borussia Freiburg, durchkreuzte die Pläne mit ihrem Veto.

Auf dem Studienplan bei meinem Studium in Münster standen zunächst die Scheine für Buchhaltung und Finanzmathematik. Beide Prüfungen absolvierte ich mit sehr gut, ohne die Vorbereitungskurse besucht zu haben. Kein Wunder, denn den Trick von „Soll und Haben“ sowie den Umgang mit der Logarithmentafel hatte ich schon auf der Wirtschaftsoberschule gelernt.

Nach dem Propädeutikum konzentrierte sich meine Scheinwirtschaft auf die großen und kleinen Scheine in den Wahl- und Pflichtfächern. Das waren schwere Brocken, denn im Hauptstudium hatte ich mich für Treuhand und Steuern, Industriebetriebslehre und Genossenschaftswesenentschieden.

Die trockene Steuermaterie vermittelte Prof. Dr. Albert Schnettler so spannend, dass ich keine Vorlesung versäumte. Mit seinen Erfahrungen aus einer mehrjährigen Wirtschaftsprüfertätigkeit arbeitete er die Systematik der verschiedenen Steuerarten nachvollziehbar und einprägsam heraus. Das solide Fundament erleichterte die kritische Analyse neuer Steuergesetze und die Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die verschiedenen Sparten der Westfalen AG – meiner späteren Arbeitgeberin.

Mit der Erziehung zur Gesetzeskritik legte Schnettler den Grundstein für mein erfolgreiches Steuer-Marketing. Einen Schwerpunkt beim Studium in Münster bildete die Erschließung zahlreicher Möglichkeiten zur Förderung der Innenfinanzierung durch die legale Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte. Dieses temporäre Eigenkapital, das unversteuert gebildet wurde, eröffnete gute Chancen für zusätzliches Wachstum.

Mit Industriebetriebslehre bürdete ich mir ein weiteres Schwergewicht auf. Prof. Dr. Helmut Koch vermittelte praxisnahes Wissen von der Unternehmensführung bis zur Kostenrechnung. Mit seiner Irreduzibilitäts-Axiomatik der pagatorischen Kosten entschwand er allerdings gelegentlich im mathematischen Nirwana. Dann brachte Prof. Dr. Ludwig Pack aus den Vereinigten Staaten die betriebswirtschaftlichen Theorien der Amerikaner und der Japaner mit.

Besonders beliebt waren diegenossenschaftlichen Abendseminare von Prof. Dr. Hans Jürgen Seraphim. Zur Auflockerung der Veranstaltungen durften nur Führungskräfte zu den Themen Selbsthilfe, Selbstverantwortung oder Selbstverwaltung referieren, wenn sie reichlich Bier spendierten. Auch die mehrtägigen Exkursionen mit den Professoren Seraphim und Harry Westermann standen hoch im Kurs.

Bei den Professoren der Volkswirtschaftlehre hatte ich den Eindruck, dass es gegen ihre Berufsehre verstieß, sich verständlich auszudrücken. Ihr Nachweis für Wissenschaftlichkeit bestand in der Unverständlichkeit. Da konnte Prof. Dr. Erich Schneider in seinen Standardwerken noch so oft behaupten: „Wie der Leser leicht erkennt…“ Angesichts seiner sprachlichen und mathematischen Hochseilakte erkannte ich auch nach mehrfachem Lesen nichts.

Bereits in den ersten juristischen Vorlesungen wurde deutlich, dass die Schriftgelehrten im BGB, HGB und im Öffentlichen Recht eine Fülle von Normen zusammengetragen hatten, die sich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ohne Unterstützung eines Repetitors einordnen ließen. Mit dieser Erkenntnis blieb ich nicht allein, denn die volks- und betriebswirtschaftlichen Rechtsjünger kehrten dem Hörsaal fast in Jahrgangsstärke den Rücken und gingen zu „Töpfers bunter Bühne“.

So trugen die Professoren für Zivilrecht und Öffentliches Recht in den offiziellen Lehrveranstaltungen häufig unverständliche Sachverhalte vor, die mit der Erfahrungswirklichkeit von Studenten wenig bis nichts zu tun hatten. Die Lehrkörper befürchteten wohl, dass schlichte Worte die Dürftigkeit ihrer Aussagen offenkundig machen würden. Doch in Prüfungen kannten sie kein Pardon.

Meinem Freund Detmar, der die Juristerei hasste wie der Teufel das Weihwasser, sagte Prof. Dr. Harry Westermann bei der Rückgabe einer Hausarbeit zum großen BGB-Schein: „Herr Kandidat, ich habe selten eine Arbeit mit so viel Freude gelesen. Da sie allerdings in allen wichtigen Punkten geltendem Recht widerspricht, gehören Sie eindeutig an die Philosophische Fakultät. Ich würde Ihnen empfehlen, auf keinen Fall das Heer der Juristen in Deutschland zu vergrößern.“ Der Rat war goldwert, denn Detmar wurde einer der führenden PR- und Marketinggurus in Deutschland.

Zwischen den universitären Rechtsgelehrten und unserem populärwissenschaftlichen Repetitor gab es zum Glück eine einvernehmliche Aufgabenteilung, die entscheidenden Anteil am erfolgreichen Abschluss von meinem Studium in Münster hatte. Im Schatten der friedlichen Koexistenz erzählten die professoralen Rechtsgötter, was sie wollten, während Klaus Töpfer (T) uns systematisches Wissen fürs Examen vermittelte.

Noch heute erinnere ich mich gern an seine Geschichten und Anekdoten:

Spezifikationskauf: T: „Voraussetzungen sind ein Kaufvertrag mit der Auflistung sämtlicher Details. Herr M. erläutern Sie das an einem Beispiel.“ M: „Den gekauften Anzug nehme ich gleich mit und sage, die Maße bringe ich später vorbei.“ T: „Eine andere Antwort hätte ich von Dir Rechtsnulpeauch nicht erwartet.“

Gewerbebetrieb: T: „Es könnte jemand auf den Gedanken kommen, dass das horizontale Gewerbe unter § 2 HGB fällt. Das ist nicht der Fall, weil kein kaufmännisch geführtes Unternehmen im Sinne des HGB vorliegt. Sie verkehren also nicht mit einer kaufmännischen Angestellten, wenn Sie ein Freudenhaus besuchen.“

Gewährleistung: T: „Gewährleistungsansprüche können Sie nach § 480 BGB geltend machen, wenn eine Uhr nach der Reparatur nicht richtig läuft oder Scheiße statt Kuckuck schreit.“

Mitwirkung: T: „Frl. B., wann hat ein Schuldner das seinerseits Erforderliche getan?“ B: „Es kommt auf den Partner an.“ T: „Sehr richtig!“ B: „Der Schuldner muss nicht alles allein leisten, er kann die Mitwirkung des Partners verlangen.“ T: „Im Bett ist das Ansichtssache!“

Unterschied zwischen Miete und Pacht: T: „Sie mieten eine Wiese, auf der ein Pflaumenbaum steht. Bei Miete können Sie sich mit ihrer Freundin nur darunter legen, nicht mehr. Wenn eine Pflaume runterfällt, gehört sie Ihnen nicht. Haben Sie die Wiese gepachtet, so dürfen Sie Hand an die Pflaume legen. Sie haben das Fruchtziehungsrecht.“

Juristenlatein: Wir lernten auch, dass sich Juristen gern ins Lateinische flüchten, wenn sie mit ihrem Latein am Ende sind. Etwa, wenn sie eine culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsabschluss) oder einen falsus procurator (falschen Vertreter) vermuten.

An der Fakultät für Rechts- und Staatswissenschaften in Münster bildeten Zivilrecht und Öffentliches Recht nahezu gleichwertige Schwerpunkte. Im Staatsexamen bekam ich mit Prof. Dr. H. J. Wolff ausgerechnet den unangenehmsten Prüfer, denn der war wegen seiner eigenwilligen Wortschöpfungen gefürchtet. Doch nachdem ich den Begriff intransitive Verstattung zutreffend als Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums interpretiert hatte, war die Prüfung für mich praktisch gelaufen. Auch bei den Scheinen gab es für angehende Volks- oder Betriebswirte keine mildernden Umstände. Trotzdem benötigten wir eine gute Note in der juristischen Tauglichkeitsprüfung, denn die zählte bereits fürs Diplomexamen. Den Zeitaufwand für die Juristerei fand ich völlig überzogen. Doch die Zusatzqualifikation erwies sich später in Kombination mit betriebswirtschaftlichem Wissen als außerordentlich hilfreich bei Verträgen und zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Kauf der über 40 Unternehmen.

Das Prinzip der vorlesungsgestützten Wissensvermittlung an der Arbeits-Universität in Münster war für mich ein Glücksfall, denn sie bildete eine solide Grundlage, um Probleme in der Praxis mit kreativen Ansätzen zielorientiert lösen zu können.

Das Bratkartoffelverhältnis zu meiner heutigen Frau Erika nutzte ich gelegentlich auch für Einladungen der Corpsbrüder Klaus Bohner und Wilfried Jellinghaus zu fröhlichen Abenden im Haus meiner späteren Schwiegermutter. Zum Abschied vom Studium in Münster nahmen Klaus und Wilfried an unserer Hochzeit teil.

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