Streitthema Krankenversicherung – Kiepenkerl-Blog

Print Friendly, PDF & Email

Die Krankenversicherung ist für die Koalition von CDU/CSU und SPD ein ständiges Streitthema. Die SPD will eine Bürgerversicherung, also keine Trennung mehr in private und gesetzliche Krankenversicherungen. Die CDU ist strikt dagegen.

Streitthema Krankenversicherung

Streitthema Krankenversicherung: Demonstration der IG-Metall für eine Bürgerversicherung – Foto Bernd Schwabe

Die von der SPD angestrebte gleichmäßige Erhebung der Kassenbeiträge klingt gut, birgt aber erhebliche Risiken. So kann bei der Bürgerversicherung nicht gewährleistet werden, dass die Beiträge stabil bleiben, weil dadurch die deutlich höheren Vergütungen der Privatkassen zur Deckung der Kosten von Ärzten und Krankenhäusern fehlen.

Als Folge der notwendigen Anhebung der Pauschalvergütungen für die medizinischen Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern müssen die Beiträge der Mitglieder in der Bürgerversicherung steigen. Diese Zwangsläufigkeit ist darauf zurückzuführen, dass Kassenärzte pro Quartal einen festen Honorarsatz pro Patient erhalten und die Krankenhäuser für ihre Leistungen feste Honorarsätze für jede Indikation bekommen. Bei der Festlegung dieser Vergütungen wurde bereits berücksichtigt, dass die Leistungen von Privatkassen besser vergütet werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ im Zusammenhang mit der von der SPD geforderten Abschaffung der „Zwei-Klassen-Medizin“ das Ende der bestehenden Kostendeckelung ihrer Honorare fordert.

Beim Streitthema Krankenversicherung sollte sich die GroKo sollte sich deshalb in den anstehenden Sondierungsgesprächen auf eine gleichmäßige Heranziehung aller Einkunftsarten zu Beiträgen bis zur Beitragsbemessungsgrenze verständigen. Bei einem Großteil der gesetzlich versicherten Rentner ist das nicht der Fall. Durch die überfällige Abschaffung des Schonvermögens kämen höhere Einnahmen ins gesetzliche System.

Für gesetzlich versicherte Rentner gilt aktuell:

Beitragspflichtig sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrenten. Beitragsfrei sind Einkünfte von Rentnern aus Kapitalvermögen sowie aus der Vermietung und Verpachtung.

Durch die Ungleichbehandlung der Einkunftsarten ist der Grundsatz der Gleichmäßigkeit im Beitragswesen verletzt. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) gebietet die Heranziehung aller Einkunftsarten zu den Kassenbeiträgen. Deshalb ist die bevorzugte Behandlung vermögender Bürger nicht länger hinnehmbar.

Die Gleichbehandlung der Einkunftsarten ist auch angesichts der alternden Gesellschaft geboten. Eine Freistellung von Vermögenseinkünften führt zu steigenden Belastungen der Arbeitseinkommen und zu höheren Staatsausgaben, denn viele vermögende Rentner sind gesetzlich versichert und zahlen zu niedrige Beiträge. Eine gerechte Lastenverteilung zur Finanzierung der Ersatzkassen ist alternativlos.

Durch angemessene Freibeträge lassen sich Härten für Personen mit geringen Renten vermeiden. Ein Freibetrag entsprechend des Sparer-Pauschbetrages in der Einkommensteuer wäre sinnvoll. Belastbare Zahlen für die Nachveranlagung der Krankenkassenbeiträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus der Vermietung und Verpachtung stehen digital zur Verfügung. Bei einer Zusammenveranlagung würden auch die häufig sehr niedrigen Versicherungsbeiträge der Ehefrauen angemessen zu den Krankenkassenbeiträgen herangezogen. Was bei der Kirchensteuer klappt, ist auch für Krankenkassenbeiträge möglich.

Bei Einkünften, die der Abgeltungssteuer unterliegen, könnte der Abgeltungssteuersatz um die Kassenbeiträge erhöht werden. Die zusätzlichen Einnahmen würden an den Gesundheitsfond abgeführt. Zur Freistellung von Beitragsnachforderungen könnte der Depotbank eine Freistellungsbescheinigung der Krankenkasse eingereicht werden, wenn der volle Krankenkassenbeitrag entrichtet wird oder eine private Krankenversicherung besteht.

Besonders ärgerlich ist, dass sich viele Selbstständige und Kleinunternehmer nach einem Betriebsübergang rechtzeitig vor Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtig anstellen lassen, um als pflichtversicherte Rentner später nur minimale Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Die parasitären Unternehmer befinden sich in guter Gesellschaft mit vielen Vermögensmillionären, die im Berufsleben nur für kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und so in den Genuss niedriger Krankenkassenbeiträge kommen.

Für freiwillig versicherte Rentner in gesetzlichen Krankenkassen gilt:

Beitragspflichtig sind neben der Rente auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus der Vermietung und Verpachtung. Was bei dieser Rentnergruppe funktioniert, lässt sich auch für gesetzlich versicherte Rentner mit Mini-Renten durchsetzen. CDU und CSU können der Regelung zustimmen, denn die Schließung eines Schlupflochs ist keine Steuererhöhung.

Beim Streitthema Krankenversicherung sollten die Großkoalitionäre zwei Dinge bedenken: 1. Bei der Abschaffung von Schonvermögen für Reiche im Beitragsrecht kann sich die GroKo des Segens von Papst Franziskus gewiss sein. 2. Der ehemalige Bundespräsident Prof. Theodor Heuss hätte der GroKo mit auf den Weg gegeben: „Na, dann siegt mal schön!“

Comments

  1. Toller Beitrag. Vielen Dank für den Beitrag eines wirklichen Streitthemas.

  2. Damit waren alle meine Zweifel bezüglich der Versicherung von Selbstständigen und Kleinunternehmern ausgeräumt.

Speak Your Mind

*