Adel verpflichtet, findet der Kiepenkerl

Adel verpflichtet: Zum Adeligen wurde und wird man durch Geburt. Das war früher so und gilt auch heute noch.

Adel verpflichtet, findet der Kiepenkerl

In früheren Zeiten waren mit dem Adel auch Besitztümer und natürlich auch ein Schloss verbunden – Foto Pixabay

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wenn eine Frau einen Adeligen heiratet, wird sie ebenso wie die aus dieser Ehe hervorgehenden Kinder in den Familienverband aufgenommen.

Doch Titelkauf, Adoption und die Heirat einer Adeligen bei Annahme des adeligen Familiennamens führen zwar namensrechtlich zum Erfolg, führen aber nicht dazu, dass man von den Adelsfamilien als Adeliger anerkannt wird.

Privilegien des Adels, also Vorrechte wie Steuerfreiheit oder die niedere Gerichtsbarkeit bei geringen Delikten auf seinen Gütern wurden mit der Abdankung Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1918 abgeschafft. Gleichwohl füllt der deutsche und internationale Adel die Klatschspalten der Regenbogenpresse.

Adel verpflichtet, findet der Kiepenkerl

Adelige Familien führen selbstverständlich ein Familienwappen – Foto Pixabay

Wenn man in Deutschland vom Adel spricht, so gibt es tatsächlich strenge Unterschiede zwischen hohem und niederem Adel. Zum Hochadel gehören in Deutschland die Familien, die bis 1806 die Landeshoheit über ein Territorium ausübten und dem Kaiser direkt unterstanden.

Von Uradel spricht man, wenn die Familien bereits vor der Einführung des Briefadels im Jahr 1346 existierten.

Allerdings bei Namen und Titeln wie Fürst, Graf oder Freiherr wird es schwierig, sich in der Rangordnung des Adels zurechtzufinden. Das Wort Prinz taucht erstmals im 13. Jahrhundert auf, Als Prinzen oder Prinzessinnen werden die Mitglieder einer königlichen, großherzoglichen oder fürstlichen Familie bezeichnet, die nicht Chef des Hauses sind.

Den Titel Erbprinz oder Kronprinz führen diejenigen Mitglieder der Familie, die entweder für die Thronfolge vorgesehen sind oder im Zuge der Erbfolge an die Spitze der Familie treten werden.

Großherzog ist eine vergleichsweise junge Kreation. Sie bezeichnet den Rang zwischen König und einem Herzog. Er wurde erstmals im Jahr 1569 von Papst Pius V. vergeben und ist mit dem Prädikat „Königliche Hoheit“ verbunden.

Zum Briefadel werden Familien gerechnet, die ursprünglich bürgerlicher Herkunft waren und aufgrund persönlicher Verdienste mit einem Adelsbrief in den Adelsstand erhoben wurden.

Die österreichische Republik hat 1919 einen Schlussstrich unter die habsburgische Geschichte gezogen und den Adel per Gesetz aufgehoben. Damit war es dem Adel nicht mehr erlaubt, das „von“ und die Titel im Namen zu führen.

Doch inzwischen hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klarstellt, dass das Adelsprädikat auch in Österreich wieder geführt werden darf.

Dem Adel ist es gelungen, ein bestimmtes Bewusstsein bei seinen Mitgliedern zu erzeugen. Ihre Familienmitglieder wurden diszipliniert, sich bestimmten Regeln zu unterwerfen. Dem Fortbestand des Adels ist die Pflege der Mentalität „Adel verpflichtet“ besonders dienlich gewesen.

Speak Your Mind

*