Klimaschutz in Rietberg – Hochwasserschutz förderfähig

Rietberg – Zu Jahresbeginn hat der Rat der Stadt Rietberg ein leicht abgeändertes Förderprogramm “Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung” verabschiedet. Die Förderrichtlinie ist jetzt auf der Homepage der Stadt Rietberg nachzulesen. In diesem Jahr stehen 60.000 Euro bereit, um die Bürgerinnen und Bürger in ihren Bemühungen um mehr Klimaschutz zu unterstützen. Anträge können allerdings erst ab April gestellt werden. Auch Hochwasserschutz ist dann förderfähig.

Das Rietberger Förderprogramm für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung enthält auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Das Rietberger Förderprogramm für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung enthält auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz – Grafik Stadt Rietberg

Weniger Konsum, energiesparend Heizen oder Elektrogeräte reparieren – dies sind nur einige Beispiele für Antragsmöglichkeiten. Förderungsfähig ist zum Beispiel auch der Austausch von Türen und Fenstern an privaten Häusern im Sinne der “Wärmewende”. Auch die Optimierung der Heiztechnik, etwa durch Niedertemperaturheizkörper, in den eigenen vier Wänden ist förderfähig. Neu ist die Bezuschussung von zum Beispiel wasserdichten Kellerfenstern oder abgekanteten Lichtschächten vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes. Dafür fällt die pauschale Unterstützung zur Errichtung eines Passivhauses künftig weg. Für den Bereich Mobilität bestehen ab diesem Jahr keine Fördermöglichkeiten mehr.

Weitere Möglichkeiten aus den Kategorien Sanieren & Bauen, Konsum, Erneuerbare Energien, Energie sparen und Klimafolgenanpassung sowie die konkreten Förderrichtlinien sind auf www.rietberg.de nachzulesen. Ein PDF-Dokument zum Herunterladen enthält den kompletten Text der Richtlinie. Auf Seite 11 finden sich genauere Angaben zum Hochwasserschutz:

  • Die Förderhöhe beträgt 50 %, maximal 500 Euro.
  • Beispielmaßnahmen sind wasserdichte Kellerfenster oder eine Abkantung der Lichtschächte.
  • Vorlegen muss man die Rechnung eines Fachbetriebes oder einen Nachweis der Materialkosten.

Antragstellung ab April möglich

Die Antragstellung ist aus organisatorischen Gründen derzeit noch nicht freigeschaltet, voraussichtlich ist dies ab April möglich. Rietberger Bürgerinnen und Bürger können sich aber auf eine Interessentenliste setzen lassen und werden sogleich informiert, sofern die Antragsformulare bereitstehen.

Auch darf man Sanierungsmaßnahmen sowohl im Bereich Hochwasserschutz als auch in den anderen Bereichen bereits vor Antragstellung beginnen und durchführen. Eine Bezuschussung ist also auch nachträglich möglich. Dennoch empfiehlt es sich, die Förderrichtlinie vor Maßnahmenbeginn genau zu lesen.

 

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