Flughafen Paderborn: Insolvenz-Plan gebilligt

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Flughafen Paderborn

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt soll auch im Insolvenzverfahren rund um die Uhr geöffnet sein – Foto Textransfer Communications

Flughafen Paderborn: Bei der bundesweit einzigartigen Sanierung vom Paderborn-Lippstadt-Airport durch Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Das Amtsgericht Paderborn hat den vorläufigen Insolvenzplan gebilligt, dem zufolge der Flughafen auch mit stark reduziertem Personal und weitaus geringeren Steuerzuschüssen als vollwertiger Flughafen fortbestehen soll. Das wurde nun bekannt.

Das Amtsgericht Paderborn hat die Gläubiger zum 29. Januar geladen, um den Insolvenzplan für die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen. Nach der Annahme könnte das Amtsgericht den Plan bestätigen. Damit wäre die Sanierung abgeschlossen und die Insolvenz in Eigenverwaltung würde voraussichtlich im Frühjahr 2021 wieder aufgehoben. Paderborn-Lippstadt hätte sich dann in der aktuellen Krise als erster Regionalflughafen in Deutschland aus eigener Kraft nachhaltig neu aufgestellt.

Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter, es sind vorwiegend Steuergelder, soll nach der Sanierung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro sinken. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr erfüllen muss. Ein Großteil fließt dafür in die Gehälter der Feuerwehrleute des Flughafens.

Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte reduziert werden, wovon 45 auf die Feuerwehr entfallen. Ohne diesen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar gewesen. Das verbleibende Personal reicht aus, um anstelle von 700.000 Fluggästen vor der Krise vorerst bis zu 300.000 Fluggäste im Jahr zu bewältigen. Dieser Ansatz folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen. Sollten die Passagierzahlen darüber hinaus steigen, wäre der zusätzliche Bedarf durch Dienstleister gewährleistet.

Flughafen Paderborn

Eines der neu beschafften, gebrauchten Feuerwehrfahrzeuge des Flughafens Paderborn-Lippstadt   Foto Textransfer Communications

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt durchlief das Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorläufig seit dem 22. September; am 1. Dezember wurde es offiziell eröffnet. Dr. Marc Cezanne bleibt auch während der laufenden Insolvenz der Geschäftsführer des Unternehmens. Ihm zur Seite steht der für den Insolvenz-Zeitraum benannte Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck Streitbörger von der Wirtschaftskanzlei Streitbörger, Bielefeld. Im Eigenverwaltungsverfahren gibt es keinen „Insolvenzverwalter“; einen solchen sieht nur die Regelinsolvenz vor.

PS: Ein Update zur Entwicklung am Paderborn-Lippstadt-Airport gibt es hier

 

 

 

 

 

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