Westfalen – Die klassische Westfalen-Flagge mit ihrem Sachsenross als Wappen hat für viele Menschen im Land der roten Erde noch heute einen hohen, ideellen Wert. Seit der Einführung des westfälischen Wahrzeichens um 1882 hatte die ehemalige Provinz mit Vielerlei zu kämpfen – die Flagge und der damit verbundenen Werte und Bräuche sind jedoch bis heute existent. Im Westfalium-Shop ist die Flagge der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen in der offiziellen Größe (B x H 260 x 150 cm) online zu bestellen. Auch eine Westfalen-Hissflagge (B x H 150 x 100 cm) ist im Westfalium-shop verfügbar.
Das Westfalenross ist eine Abwandlung vom Sachsenross (auch Niedersachsenross, Welfenross genannt) das seit mehr als 500 Jahren das Wappentier für Niedersachsen und Westfalen ist. Es steht für das Volk der Sachsen und das alte Stammesherzogtum Sachsen, das Westfalen, Niedersachsen und Teile von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt umfasste. Es ist seit dem 20. Jahrhundert das Wappenmotiv des Landes Niedersachsen. Als Westfalenpferd mit erhobenem Schweif ist es das traditionelle Wappenmotiv von Westfalen und bildet in dieser Form einen Bestandteil des Wappens des Landes Nordrhein-Westfalen. Die niederländische Nachbarregion Twente und die britische Grafschaft Kent tragen dieses Motiv ebenfalls in ihren modernen Wappen – sichtbares Zeichen der sächsischen Eroberungszüge in Nordwesteuropa im frühen Mittelalter. Übrigens: Das Niedersachenross springt, das Westfalenross steigt – wer die beiden Wappentiere genau betrachtet, sieht den Unterschied.
Das Sachsenross hat keine Beziehung zu den sächsischen Fürstentümern auf dem Gebiet der östlichen Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Der Name dieser Territorien beruht darauf, dass nach dem Sturz Heinrichs des Löwen und der Abtrennung Westfalens vom alten Stammesherzogtum Sachsen im 12. Jahrhundert der Titel Herzog von Sachsen an die Familie der Askanier und später an die Familie der Wettiner neu vergeben wurde. Diese Dynastien waren an der Eroberung slawisch bewohnter Gebiete im Osten beteiligt und nahmen die Stammesbezeichnung elbaufwärts mit sich. Die dort kolonisierende deutschsprachige Mischbevölkerung nannte sich zwar „Sachsen“, beanspruchte das Sachsenross aber nicht mehr für sich. Zur Unterscheidung wurden später die Begriffe „Obersachsen“ und „Niedersachsen“ geprägt.
Das springende weiße Ross war schon zum Zeitpunkt seines ersten Auftretens im 14. Jahrhundert war es eher ein volkstümliches, regionales Symbol als ein dynastisches Herrschaftszeichen, also mehr ein Symbol für das Land und sein Volk als für die regierende Herrscherfamilie der Welfen. Dies macht seine hohe Popularität aus, die sich bis heute in der Volkskunst äußert. Seine Wirkung als regionales Identitätssymbol ist nur noch mit der Ausstrahlung des bayerischen Rautenwappens, des Familienwappens der Wittelsbacher, zu vergleichen.
Die weiß-rote Westfalenflagge wurde mit Erlass vom 22. Oktober 1882 „landesherrlich“ legitimiert. Dabei wurde das heraldische alte Landeswappen mit dem Sachsenross, weißes Ross auf rotem Grund, als bestimmend angesehen. Es wird aber auch vermutet, dass die hansische Tradition Westfalens damit ausgedrückt wird. Anders als bei der brandenburgischen Flagge ist weiß bei der Westfalen-Flagge oben und rot unten – genau wie bei der polnischen Flagge. Am 15. September 1935 wurde die Flagge durch das Reichsflaggengesetz offiziell abgeschafft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle Symbole der nationalsozialistischen Diktatur von den Siegermächten verboten. Aus dem dadurch entstehenden Mangel an Symbolen heraus, beschloss der Oberpräsident von Westfalen Rudolf Amelunxen, am 21. Dezember 1945, zur Verwendung als Siegel, das alte westfälische Wappen zu verwenden. Gleichzeitig wurde die Benutzung der alten Provinzflagge wieder erlaubt. Das Wappen wurde nun allerdings als Gösch (rechteckiges Feld oben links) in die Flagge eingefügt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verwendet die Westfalenflagge seit 1986 in Verbindung mit und ohne westfälischem Wappen im Zentrum.
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