Der Kiepenkerl: Kopftuch gehört zu Deutschland?

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Bundespräsident Christian Wulff sagte am 3. Oktober 2010:

„Der Islam gehört zu Deutschland.“

Dieser Satz hat dem vom Volk verstoßenen Präsidenten ein neues Volk beschert: die in Deutschland lebenden moslemischen Migranten. Ob Wulff das angesichts der Glaubenskriege zwischen Sunniten und Schiiten oder der Entdemokratisierung der Türkei heute noch so undifferenziert sagen würde, mag bezweifelt werde

Das Bundesverfassungsgericht wurde mit dem Kopftuchurteil vom 13. März 2015 noch konkreter und erlaubte, dass Lehrerinnen in der Schule und während des Unterrichts ein muslimisch motiviertes Kopftuch tragen dürfen. Damit entschied das höchste deutsche Gericht sinngemäß:

Das muslimische Kopftuch gehört zu Deutschland.

Diese Feststellung befriedigt zwar die aggressiven Ansprüche der islamischen Verbände und ihrer Wortführer, doch in der Öffentlichkeit sorgt das Urteil auch für Kritik.

 

Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster, Michael Bertrams, wirft den sechs Richtern des achtköpfigen Richterkollegiums des Bundesverfassungsgerichts eine „groteske, weil lebensfremde und realitätsferne“ Sicht des Schulalltags vor. „Die Richter hätten sich nur einen Vormittag lang in eine Grundschulklasse setzen müssen, um zu erkennen, wie stark die emotionale Bindung der Kinder an ihre Lehrerinnen ist.“ Lehrer seien Vorbilder und Identifikationsfiguren. Sie prägen die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schüler. „Und da sollte es auf diese keinen Einfluss haben, wenn die Lehrerin im Kopftuch vor der Klasse steht? Das Kopftuch ist ein Trojanisches Pferd zur Durchsetzung des islamischen Menschenbildes.“ Vielleicht geht es im nächsten Schritt um die Zulassung der Burka. Denn was einer katholischen Ordensfrau recht ist, muss einer gläubigen Muslima billig sein. Die Feministin Alice Schwarzer denkt radikaler: „Das Kopftuch ist die Flagge des islamischen Kreuzzuges.“

Das Gericht hatte argumentiert, wenn eine muslimische Lehrerin aus religiösen Gründen das Kopftuch trage, beeinträchtige dies nicht die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler. „Zur Vermeidung einer unzulässigen einseitigen Privilegierung von Christentum und Judentum durch den Gesetzgeber hätte das Verfassungsgericht einen von ihm beanstandeten Passus im NRW-Schulgesetz auch verfassungskonform auslegen können, wie es das Bundesarbeitsgericht getan habe: Es geht nicht um eine Privilegierung der jüdischen und christlichen Religion, sondern darum, die Werte darzustellen, auf denen unser Grundgesetz beruht, unser Gemeinwesen, unsere kulturelle Prägung und Identität. Es wäre doch fatal, all dies gerade an unseren Schulen komplett auszublenden. Um eine solche Differenzierung hat sich Karlsruhe aber erst gar nicht bemüht“. Die Richter haben sich nicht die Mühe gemacht, die ideologische Bedeutung des Kopftuchs zu hinterfragen.

Etwa ein Drittel aller Musliminnen in Deutschland tragen ein Kopftuch. Doch ihre Motive sind vielfältig. Die einen kombinieren das islamische Kleidungsstück mit westlicher Mode, andere tragen dazu dunkle Mäntel oder knöchellange Keuschheitsroben. Manche verstehen das Kopftuch als Symbol religiösen Lebens, das strengen moralischen Werten folgt. Andere wollen damit nur ausdrücken, dass sie an Allah glauben und der Koran ihr Leben bestimmt. Doch das Kopftuch wird im Koran nicht mit einem Wort gefordert.

Würde die muslimische Glaubenszugehörigkeit durch einen unauffälligen Button mit arabischen Schriftzeichen dokumentiert, wäre dagegen nichts einzuwenden. Rotary, Lions, Caritas, DRK oder Diakonie sind gute Beispiele. Auch das Kreuz an der Halskette ist nicht mehr als ein Zugehörigkeitssymbol oder Schmuckstück. Dagegen ist das Kruzifix an der Wand eines Klassenraums nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 verboten, weil es gegen das Neutralitätsprinzip verstößt.

Ein Kopftuch kann auch ein Zeichen sein für Abschottung, Unfreiheit und patriarchalische Zwänge. Fest steht, dass Kopftuchträgerinnen für Irritationen in unserer säkularen Gesellschaft sorgen. Durch das Karlsruher Urteil wurden leichtfertig Positionen aufgegeben, die für Deutschland, das an den Werten des Grundgesetzes orientiert ist, nicht verhandelbar sind. Bertrams nannte in dem Zusammenhang die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Doch davon sind die orthodoxen Islamisten noch weit entfernt. Sie träumen von der Scharia, die das öffentliche Leben und das Strafrecht massiv normiert. Nach islamischem Recht müssen Frauen züchtig-bedeckende Kleidung tragen und gemeinhin zu Hause bleiben. Dann würde sich der Kopftuchstreit in Wohlgefallen auflösen.

 

 

 

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