Schön im Moorbad liegen und sich über eine förderliche Entscheidung der Politik freuen, das ist seit vier Jahren möglich. 2021 beschloss der Bundestag: ambulante Badekuren bezahlt die Kasse. Korrekt formuliert heißt das: Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ ist die ambulante Badekur wieder als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das bedeutet, dass Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten haben.

Ambulante Badekuren – zum Beispiel mit Mooranwendungen, erleben aktuell ein Comeback, gesetzliche Regelungen machen es möglich – Foto Gräflicher Park Bad Driburg / fbmaz
Kurorte, die es auch in Westfalen gibt, zum Beispiel Bad Driburg im Teutoburger Wald und Bad Westernkotten im Kreis Soest. Dana Peuschel, Leiterin des Gräflichen Gesundheitszentrums der Gräflichen Kliniken in Bad Driburg, erläutert: „Hausärzte dürfen wieder Badekuren verschreiben, und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten für die medizinischen Behandlungen.“
Krankenkassen-Kostenübernahme
Das ist nicht nur möglich, wenn es gilt, eine Krankheit zu behandeln oder zu lindern. Auch zur Vorbeugung von Krankheiten steht Versicherten eine ambulante Badekur offen. „Durch gezielte Anwendungen und Therapien“, so Peuschel, könnten nicht nur bestehende Beschwerden gelindert, sondern auch präventiv Wirkungen erreicht werden. Der erste Schritt zur ambulanten Badekur mit Krankenkassen-Unterstützung beginnt mit einem Besuch in der hausärztlichen Praxis. Wird dort die Notwendigkeit einer Kur bescheinigt, geht ein Antragsformular an die Krankenkasse und dann an den Medizinischen Dienst. Der prüft die Unterlagen und bewilligt im Idealfall eine ambulante Kur. Bei einer Ablehnung, so die Empfehlung aus Westernkotten, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Hierbei kann der Hausarzt helfen. Eine erneute ärztliche Stellungnahme zur Dringlichkeit und der medizinischen Notwendigkeit der Kur erhöht die Erfolgsaussichten.
Die Dauer einer ambulanten Badekur beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. „Die notwendigen Anwendungen werden im Gespräch mit dem Badearzt vor Ort festgelegt. Es ist ratsam, im Vorfeld zu klären, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, da es gelegentlich zu Ablehnungen von Anträgen kommen kann. Auch hier wird zum Widerspruch geraten, so der Hinweis von Dana Peuschel. In Sachen Unterkunft sind die Kosten in der Regel von den Patientinnen und Patienten zu tragen. Denn eine ambulante Badekur ist kein von der Krankenkasse finanzierter Urlaub. Tipp aus Westernkotten: Bei der Krankenkasse erfragen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung gewährt wird.
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