Mit Wumms zum Doppel-Wumms – so der Kiepenkerl

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Mit Wumms zum Doppel-Wumms – möchte der Kiepenkerl die Situation der Bundesregierung und ihre aktuelle Haushaltskrise beschreiben.

Mit Wumms zum Doppel-Wumms - so der Kiepenkerl

Das Bundesverfassungsgericht machte der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung – Foto Pixabay

Mit einem „Wumms“ an staatlicher Hilfe kam Bundeskanzler Olaf Scholz aus der Corona-Krise. Das dazu notwendige Sondervermögen genehmigte die Ampel mit ihrer Mehrheit im Bundestag. Mit dem „Doppel-Wumms“ der Ampelkoalition ist Scholz krachend gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich den zweiten Nachtragshaushalt der Ampelregierung für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Mit dieser Entscheidung hat die Koalition ein massives Problem. Jetzt fehlen ihr plötzlich 60 Milliarden Euro, die die Regierung für viele Projekte fest eingeplant hat – etwa für die Sanierung von Gebäuden oder die Elektromobilität.

Ursprünglich waren die 60 Milliarden Euro dafür gedacht, die gravierenden Folgen der Corona-Krise besser bewältigen zu können. Dafür wurde eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht, was in Notlagen verfassungsrechtlich zulässig ist.

Das Geld wurde während der Corona-Pandemie aber nicht ausgegeben. Deshalb verschob die Ampelkoalition die 60 Milliarden Euro in den “Klima- und Transformationsfonds” (KTF). Mit der Verschiebung wollte man die Schuldenbremse umgehen.

Dagegen klagte die CDU/CSU-Fraktion. Sie hielt das Vorgehen für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht gab der CDU mit dem Urteil vom 15. November 2023 recht und entzog damit der Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz die Geschäftsgrundlage.

Bereits während der Koalitionsverhandlungen, als Olaf Scholz noch Finanzminister war, ließ er Kreditermächtigungen im Wert von 60 Milliarden Euro in den Klima-und Transformationsfonds verschieben. Ohne diesen verfassungswidrigen Haushaltstrick wäre die Ampel vermutlich gar nicht zustande gekommen. Mit dem Geldsegen konnte nun jede der drei Parteien die Kernprojekte ihres Wahlprogramms umsetzen.

Die SPD durfte die Sozialleistungen ausbauen, die Grünen bekamen viele Milliarden, um das Klima zu schützen und die FDP musste keine Steuern erhöhen und konnte die Schuldenbremse einhalten.

Warum der Bundeskanzler die von der SPD vorgeschlagene „Konzertierte Aktion mit der CDU“ nicht genutzt hat, um gemeinsam durch die Krise zu kommen, ist nicht bekannt. Als Notlösung blieb Christian Lindner nach dem BFH-Urteil nur, die Schuldenbremse auszusetzen, um einen gerichtsfesten Haushalt für 2021 im Bundestag verabschieden zu lassen.

Die Nettokreditaufnahme für den Bundeshaushalt 2022 belief sich auf 115,4 Mrd. Euro und lag damit im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Doch aus dem Klimafonds waren bereits 30 Mrd. ausgegeben, die nun in den Haushalt einzustellen waren. Damit musste nachträglich auch für 2022 die Schuldenbremse ausgesetzt werden.

Die darüber hinaus durch Bescheide bereits zugesagten Beträge aus dem KTF-Fonds belasten zusätzlich den Haushalt 2023, so dass der Bundestag bis zum 31. Dezember nachträglich noch eine außerordentliche Notlage feststellen muss, um die Schuldenbremse auch für dieses Jahr aussetzen zu können. Wumms.

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