Weinanbau wächst auch in Westfalen

Print Friendly, PDF & Email

Der Weinanbau ist auch in Westfalen im Aufschwung. Die westfälischen Kreise Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein und Soest sowie am Niederrhein die Kreise Viersen und Kleve verzeichnen Weinanbauzuwachs. In 2023 liegt er bei den Pflanzrechten für den Weinanbau zwischen 0,7 und 1,5 Hektar. Das teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Weinanbau ist auch in westfälischen Regionen auf dem Vormarsch -

Weinanbau ist auch in westfälischen Regionen auf dem Vormarsch – Bild von chrispla auf Pixabay

22,1 Hektar Pflanzrechte genehmigt

Eine EU-Verordnung macht seit 2016 in NRW auch außerhalb der klassischen Anbauflächen mehr Weinanbau möglich. Die aktuellen Zahlen beziffern den Zuwachs beim professionellen, gewerblichen Weinanbau. Ohne Genehmigung geht gewerblich nichts. Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft kümmert sich darum. Sie erteilte seit der Umsetzung des EU-Genehmigungsverfahrens für insgesamt 22,1 Hektar Pflanzrechte an 29 Erzeuger in NRW. Angepflanzt werden in Nordrhein-Westfalen pilzwiderstandsfähige Sorten – so genannte PIWI-Sorten. Die verringern übrigens den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Im Gegensatz zu den traditionellen Rebsorten, die anfälliger für Pilzbefall sind und somit unter Umständen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen, sind PIWI-Sorten mit natürlichen Resistenzen ausgestattet und können den Pflanzenschutzeinsatz um 80 Prozent senken.“

Ausnahmen für Hobbywinzer

Für Hobbywinzer, die Wein nur zum eigenen Verzehr anbauen, gilt das EU-Genehmigungssystem nicht. 0,1 Hektar beträgt die maximale Grüße einer genehmigungsfreien Hobbyrebfläche. Auf solch einer Fläche haben etwa 500 bis 700 Rebstöcke Platz, informiert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Von genehmigungsfreien Rebflächen erzeugte Weine dürfen im Haushalt des Weinerzeugers verzehrt, aber nicht gewerblich genutzt werden. Auch der Ausschank bei Festen ist nicht erlaubt, auch nicht als Spende oder für soziale Zwecke. Ausführliche Hinweise bietet ein Informationsblatt (PDF) des LANUV.

Speak Your Mind

*