Immobilie, Scheidung – Streit: Rund 200.000 Ehen werden in Deutschland jährlich geschieden. Häufig wird dabei nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, sondern auch um die gemeinsame Immobilie. Wer zieht aus und wer bleibt? Ist ein Verkauf doch für alle Beteiligten das Beste? Welche Rolle spielt der Zugewinnausgleich, wenn es um Häuser und Wohnungen geht? Das Team der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH hatte bereits viele solcher Scheidungsimmobilien auf dem Tisch und weiß um die Sensibilität des Themas.
Ob einvernehmlich oder nicht – eine Scheidung oder Trennung ist ohnehin schon schwer genug für alle Beteiligten. Sind Immobilien vorhanden, werden die Formalitäten noch komplexer und zur emotionalen Belastung kommen finanzielle Aspekte hinzu. Hat ein Ehepaar beispielsweise mit dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung seine finanziellen Rücklagen bereits ausgeschöpft, ist der Dreisprung Immobilie-Scheidung-Streit fast vorprogrammiert.
In der Regel wird bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich angewendet, es sei denn, es gibt einen Ehevertrag mit gesonderten Regelungen. In einer solchen Zugewinngemeinschaft, die mit der Heirat automatisch geschlossen wird, gehören eigene Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung weiter dem jeweiligen Alleineigentümer – auch eine Immobile, für die er oder sie als Alleineigentümer eingetragen ist.
Geht es bei einer Scheidung um Wohneigentum, ist Streit häufig vorprogrammiert
Wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Haus kaufen und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden, entscheidet der jeweilige Zugewinn, ob bei einer Scheidung einer dem anderen einen Teil abgeben muss. Als Zugewinn wird dabei der Betrag bezeichnet, den jeder Partner im Verlauf der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat. Hat ein Partner mehr Vermögen hinzugewonnen, als der andere, muss er einen Zugewinnausgleich – die Hälfte des Überschusses – an den anderen zahlen.
Ein Immobilienmakler kann und darf natürlich keinen Rechtsbeistand ersetzen. Die Volksbank Immobilien Münsterland GmbH will dieses Thema aber in einer Online-Veranstaltung thematisieren, denn leider kommen sehr viele Menschen mit dieser Situation zu den Immobilienberatern, um wichtige Fragen zu klären.
Benötige ich ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen? Welche Vorteile bestehen, wenn sich beide auf einen Verkauf einigen? Was tun, wenn keine Einigung besteht? Teilungsversteigerung oder ein klärendes Gespräch zu Dritt? Kompetente Immobilienfachleute wissen Antworten auf diese Fragen.
Volksbank Immobilien Münsterland, www.volksbank-immobilien.info
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