BVG – Vorsorge für hohen Lebensstandard im Alter

BVG ist die zweite Säule des Rentensystems in der Schweiz, um sorgenfrei zu leben und auch im Alter den gewohnten Lifestyle zu erhalten.

BVG – Vorsorge für hohen Lebensstandard im Alter

Das schweizer Vorsorgesystem BVG grantiert einen hohen Lebensstandard im Alter – Foto Pexels

BVG: Die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems

Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen. Nach der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist die berufliche Vorsorge, kurz BVG genannt, das zweite Standbein für ein sorgenfreies Leben im Alter. Interessant sind die Informationen auch für Deutsche, die in die Schweiz auswandern.

Was ist BVG und welchen Nutzen bietet das System?

Die Informationen zur beruflichen Vorsorge BVG sind enorm wichtig, denn in der Schweiz gehen jedes Jahr rund 96 000 Personen in den Ruhestand. Die Zuwendungen aus der gesetzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und auch im Rentenalter einen angenehmen Komfort zu genießen.

Das BVG ergänzt deshalb die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank der beruflichen Vorsorge ist es möglich, weiterhin besondere Vorzüge zu genießen und mit einem sicheren Gefühl in den Ruhestand zu gehen.

Zusammen mit der ersten Säule bietet das BVG eine Rente in Höhe von fast 60 Prozent des letzten Gehalts. Um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen, sind in der gesamten Erwerbszeit regelmäßig monatliche Beiträge zu leisten. Während Berufstätige zwischen 17 und 24 Jahren lediglich Beiträge zahlen, um das Todesfall- und Invaliditätsrisiko abzudecken, umfassen die späteren Abgaben die Vorsorgezahlungen für die Altersrente.

Die Voraussetzungen für die zweite Säule

Nicht jeder Arbeitnehmer kommt für das BVG infrage. Zu den Voraussetzungen gehören ein Mindestalter von 17 Jahren und eine bereits vorhandene Absicherung durch die erste Säule, die AHV. Außerdem ist ein Jahreseinkommen von wenigstens 22.050 Franken erforderlich. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber freiwillig die Versicherung für seinen Arbeitnehmer in der zweiten Säule abschließt, dann ist die berufliche Vorsorge im Rahmen der zweiten Säule auch mit einem jährlichen Einkommen von unter 22.050 Franken machbar.

Selbstständigen oder Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag von weniger als drei Monaten steht die Möglichkeit offen, freiwillig dem BVG beizutreten. Von der Beitragspflicht befreit sind zudem Arbeitnehmer mit einer Erwerbsunfähigkeit von 70 Prozent und mehr. Generell zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte. Mit dem Alter steigen diese stark an, sodass der Beitragssatz bei den 55- bis 65-Jährigen 18 Prozent beträgt.

Ist ein Vorbezug möglich?

Noch vor der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die Gelder der zweiten Säule beispielsweise für den Erwerb von Wohneigentum zu nutzen, Hypotheken zurückzuzahlen oder Anteile einer Wohnbaugenossenschaft zu erwerben. Das Dienstleistungsunternehmen Swiss Serenity hilft dabei, die verstreuten Guthaben aus der Pensionskasse aufzuspüren, denn häufig verlieren die Arbeitnehmer bei einem Wegzug oder Arbeitgeberwechsel den Überblick über die Pensionskassengelder.

Bis zum 50. Geburtstag ist es den beitragspflichtigen Arbeitnehmern gestattet, das gesamte Rentensparguthaben für den Kauf des Hauptwohnsitzes zu erhalten. Danach ist der Betrag begrenzt, wobei die vorzeitige Abhebung nur alle fünf Jahre erfolgen kann. Wer das Wohneigentum verkauft, muss den Betrag allerdings wieder zurückzahlen. Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entfällt die Beitragspflicht und ein Antrag auf den Bezug des Geldes ist möglich.

Quelle: https://mendo.ch/neuer-rekord-bei-rentnerzahlen-und-fachkraeftemangel/

 

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