Vom CSD bis zum Geschlechtseintrag berichtet der Kiepenkerl

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Der CSD (Christopher Street Day)  ist ein Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen. An diesem Tag wird für die Rechte dieser Gruppen sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung demonstriert. Die größten Umzüge anlässlich des CSD im deutschsprachigen Raum finden in Berlin und Köln statt.

Vom CSD bis zum Geschlechtseintrag berichtet der Kiepenkerl

Bunt und schrill demonstrieren Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen für ihre Rechte – Foto Pixabay

Der CSD erinnert an den ersten bekanntgewordenen Aufstand von queeren Minderheiten gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street im Stadtviertel Greenwich Village. In den frühen Morgenstunden des 28. Juni 1969 fand in der Bar Stonewall Inn der sogenannte Stonewall-Aufstand statt. Zu dieser Zeit gab es immer wieder gewalttätige Razzien der Polizei in Kneipen mit trans- und homosexuellem Publikum. Besonders betroffen von Misshandlungen und Willkür waren Afroamerikaner und solche mit lateinamerikanischer Herkunft.

Vom CSD bis zum Geschlechtseintrag berichtet der Kiepenkerl

Der CSD erinnert an den ersten bekanntgewordenen Aufstand von queeren Minderheiten gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street im Stadtviertel Greenwich Village – Foto Pixabay

Auch in der deutschen Gesetzgebung und Verwaltung bestand Handlungsbedarf. Vor 2013 gab es im Personalausweis oder Reisepass nur den Eintrag „männlich“ oder „weiblich“. Bei Menschen, die „weder dem männlichen noch dem weiblichen  Geschlecht zugeordnet werden können“, kann seit 2013 der Eintrag offen gelassen oder nachträglich gestrichen werden. Seit 2018 ist auch der Eintrag „divers“ möglich.

Bei Änderungen im Personalausweis sind allerdings einige Hindernisse für Menschen zu überwinden, die sich nicht mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht identifizieren.

Mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) (2023) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das SBGG vorgelegt.

Vom CSD bis zum Geschlechtseintrag berichtet der Kiepenkerl

Der CSD macht mit einer bunten Community auf die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgender und intergschlechtlichen Menschen aufmerksam – Foto Pixabay

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen wesentliche Teile des seit über 40 Jahre geltenden Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Schon deshalb ist ein neues Gesetz notwendig.

Im Übrigen ist der Name Transsexuellengesetz ersatzbedürftig, denn das Wort transsexuell ist historisch verknüpft mit der Stigmatisierung von transgeschlechtlichen Personen.

Queer wird häufig als Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle,  trans- und intergeschlechtliche Menschen verwendet. Als Selbstbezeichnung wird er aber oft auch benutzt, um eine Identität jenseits von Kategorien wie „Mann“ und „Frau“ oder „heterosexuell“ und „lesbisch“/ „schwul“ zu bezeichnen.

Als transgeschlechtlich bezeichnet man Menschen, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Transgeschlechtliche Menschen sind beispielsweise Transfrauen (Frauen, deren Geschlechtseintrag bei der Geburt männlich war) oder Transmänner, deren Geschlechtseintrag weiblich war. Transmenschen können nach einer Geschlechtsumwandlung auch ihren Vornamen ändern lassen.

Intergeschlechtlichkeit bezeichnet die biologische Besonderheit von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind. Intergeschlechtliche Kinder werden häufig genitalverändernden Operationen unterzogen, um sie der Norm anzupassen.

Nach wissenschaftlichen Schätzungen sind zwischen 0,02 Prozent und 1,7 Prozent der Bevölkerung intergeschlechtlich.

 

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