Schienenverkehr: Lärm kann gemeldet werden

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Wer sich vom Lärm des Schienenverkehrs gestört fühlt – Zuhause oder am Arbeitsplatz – hat bis zum 24. April 2023 die Möglichkeit, das über eine Online-Plattform mitzuteilen. Unter www.laermaktionsplanung-schiene.de ist eine interaktive Landkarte des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zu finden, in der der Ort angegeben kann, an dem der Lärm zu Störungen führt. Darüber hinaus sind weitere Angaben möglich.

Störender Lärm durch Zugverkehr wird vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert. Betroffene sind zur Mitwirkung eingeladen - Symbolbild / Foto von WorldInMyEyes auf Pixabay

Störender Lärm durch Zugverkehr wird vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert. Betroffene sind zur Mitwirkung eingeladen – Symbolbild / Foto von WorldInMyEyes auf Pixabay

Ende des Jahres soll es eine weitere Beteiligungsmöglichkeit geben. Dann liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes vor. „Sie können dann Fragen zu dem Entwurf und zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung beantworten“, heißt es in der Online-Info des Eisenbahn-Bundesamtes.

Mit der Teilnahme an der Bürgerbeteiligung wird dem Bundesamt ermöglicht, noch nicht bekannte Lärmprobleme an Schienenwegen zu identifizieren. Außerdem hilft die Teilnahme, die Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern.
Alle Teilnahmen werden zusammengefasst ausgewertet. Die eingegangenen „Anregungen und Hinweise geben wir in anonymisierter Form (beispielsweise an Kommunen) weiter, damit sie frühzeitig bei Planungen zu Lärmschutz und anderen Bauvorhaben Berücksichtigung finden können“, so die Online-Info des EBA.

Eine Teilnahme bedeutet nicht, „dass automatisch Lärmschutz an der betroffenen Strecke errichtet wird. Zudem ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wie aus der Lärmaktionsplanung kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.“ Eine weitere Einschränkung ist zu berücksichtigen: „Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch andere verantwortlich, zum Beispiel die DB Netz AG.“

Auf der Beteiligungsplattform können sich Interessierte auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert. Fragen an das Bundesamt können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.

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