Hunde müssen in NRW richtig angemeldet werden: Jeder, der in Deutschland einen Hund hält, muss diesen beim Ordnungsamt oder auf seiner Gemeinde anmelden. Sinn und Zweck dieser Anmeldung sind die Registrierung der gehaltenen Hunde im Land sowie natürlich die Zuteilung der Hundesteuer.
Einige Regionen verfügen zudem über Sonderregelungen zur Hundehaltung. Spezielle Rassen, besonders große Hunde oder auffällig gewordene Tiere unterliegen gesonderten Regelungen – und das ist auch in Nordrheinwestfalen so.
Was man bei der Hundeanmeldung in diesem Bundesland alles beachten musst, schauen wir uns jetzt an.
Hunde in NRW anmelden
1. Auf dem Amt vorsprechen
Hat man einen Hund adoptiert oder ist umgezogen, muss man dies beim Bürgerbüro melden.
In kleineren Gemeinden geht die Anmeldung des Hundes Hand in Hand mit deiner eigenen. Denke auch daran, wenn du innerhalb eines Ortes umziehst, die Meldeadresse deines Vierbeiners zu ändern.
Fast jede größere Stadt hat inzwischen ein eigenes Bürgerbüro, von dem man dann an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird – oder man erkundig sich im Internet, wo in deiner neuen Heimat Hunde gemeldet werden müssen.
Man braucht bei der Anmeldung immer diese Dokumente:
- Meldebogen
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
- Nachweis eines Mikrochips
2. Das Landeshundegesetz
In NRW gilt das am 18.12.2002 verabschiedete Landeshundegesetz. Dieses schloss zum Beispiel erstmals auch alle sehr kleinen Hunde ein und beinhaltet Sonderregelungen für große und gefährliche Tiere.
Grundsätzlich unterscheidet das Landeshundegesetz zwischen vier Kategorien von Hunden:
Kleine Hunde (alle, die nicht unter §§ 3, 10 oder 11 LHundG NRW fallen) wie Dackel, Chihuahua, Malteser, Yorkshireterrier, Westhighlandterrier usw.
Große Hunde, die mehr als 40 Zentimeter hoch sind oder ein Körpergewicht haben, das 20 Kilogramm übersteigt (§ 11 LHundG NRW). Dazu zählen Hunde wie der Berger Blanc Suisse (Weißer Schweizer Schäferhund), Dalmatiner, Retriever, Collies, Appenzeller, Deutsche Schäferhunde usw.
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) sind diejenigen, die kritisch betrachtet, aber nicht wirklich automatisch als Bedrohung angesehen werden:
- Alano
- American Bulldog (Amerikanische Bulldogge)
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Deren Mischlinge
Unter Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) fallen die Rassen, die in der Umgangssprache auch als „Kampfhunde“, „Listenhunde“ oder „potenziell gefährliche Rassen“ bezeichnet werden. Darunter fallen unter anderem der berühmte American Pitbull Terrier oder der Bullterrier. Weitere Rassen, die auf dieser Liste stehen, sind:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Deren Mischlinge
- Allgemein auffällig gewordene Hunde
4. Der Sachkundenachweis für Hunde
In Nordrheinwestfalen ist ein Sachkundenachweis für Halter großer Hunde, bestimmter Rassen und gefährlicher Rassen verpflichtend.
Den Sachkundenachweis musst du beim zuständigen Veterinäramt ablegen. In der Regel musst du diesen aber nur einmal machen. Es sei denn, später kommen Zweifel an deiner Sachkunde auf, dann können die Ämter eine erneute Prüfung veranlassen.
5. Haltegenehmigung für bestimmte Hunde
Für die Haltung von gefährlichen Hunden oder besonderen Rassen braucht man eine Halteerlaubnis (§ 10 LHundG NRW). Diese unterscheidet sich vom reinen Sachkundenachweis.
Beantragt wird diese beim Bürgeramt und von dort wird man an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
Bedingungen für die Halteerlaubnis sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Erfolgreicher Sachkundenachweis
- Vorlegen eines Führungszeugnisses (nicht älter als drei Monate)
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung
- Kennzeichnung durch Mikrochip
Die Prüfung der Fähigkeiten, einen solchen Hund zu führen und die Überprüfung der Bedingungen erfolgt in der Regel durch Beamte der Landespolizeihunde-Staffeln.
Fazit
Nordrheinwestfalen unterscheidet Hunde in vier Kategorien. Am einfachsten meldet man einen kleinen Hund an, große erfordern einen Sachkundenachweis, für besondere und gefährliche Rassen braucht man zudem eine Haltegenehmigung. Außerdem ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überall in NRW Pflicht.
https://westfalium.de/2023/02/02/hunde-und-katzen-im-winter/https://westfalium.de/2022/03/11/den-hund-mit-auf-reisen-nehmen/
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