Neuer Glücksspielstaatsvertrag birgt Chancen

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Am 1. Juli 2021 trat neuer Glücksspielstaatsvertrag, abgekürzt GlüStV 2021, in Kraft. Dies bedeutet für Online-Casinobetreiber endlich eine einheitliche Regelung. Die bisherige sah vor, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal war.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag birgt Chancen

Endlich gibt es klare gesetzliche Regelungen für das Glücksspiel – Foto Pexels

Vom klassischen Casino ins Online-Casino

Natürlich lässt sich auch eine klassische Spielbank aufsuchen. Oder man besucht auf der Reise ein Casino, um auf Fortunas Hilfe zu hoffen. Das ist kein großartiges Problem, wenn man bedenkt, dass Glücksspiele auf der gesamten Welt einen gewissen Stellenwert besitzen.

Aber der Gang ins Online-Casino der Wahl ist natürlich einfacher und vor allem weniger aufwendig. Man sucht sich einen entsprechenden Anbieter aus und schon kann es losgehen. Wobei, so einfach ist es doch nicht.

Geografisches Glücksspiel

Zumindest war dem bis im Jahr 2021 nicht der Fall, weshalb in den diversen Reklamen zur Thematik der Tenor lautete: Nur Personen in Schleswig-Holstein durften legal mitspielen.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag birgt Chancen

Was für klassische Casinos gilt sieht bei Online-Casinos teilweise etwas anders aus – Foto Pexels

Nordrhein-Westfalen dürften dies eher unerquicklich finden. Aber in Deutschland war es sehr strikt: Nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, durften spielen. Für den Rest der Bundesrepublik war der 01. Juli 2021 daher ein interessanter Tag: Der GlüStV Glücksspielstaatsvertrag trat in Kraft.

Dennoch sind die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag weiterhin recht strikt – daher weichen Leute, die auf große Ausschüttungen warten, lieber auf andere Anbieter aus, die über ausländische Lizenzen verfügen, z. B. Online-Casinos aus Curacao.

Interessierte erhalten hier mehr Informationen.

Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag

Im Glücksspielstaatsvertrag  sind die Paragrafen 22a, 22b und 22c, also „Virtuelle Automatenspiele“, „Online-Poker“ und „Online-Casinospiele“ interessant. So heißt es etwa in Absatz 2 des Paragrafen 22a, dass jene virtuellen Spiele unzulässig sind, die Tischspiele simulieren. Dies bedeutet, kein Online-Roulette, Online-Baccara oder Online-Blackjack.

Es wird auch deutlich übersichtlicher für den Spieler, da die Gewinne und Einsätze lediglich in der hiesigen, üblichen Währung, sprich Euro und Cent gegeben und angenommen werden dürfen. Andere Währungen zu nutzen oder in Punkte umzurechnen, ist verboten.

Und wo wir gerade beim Einsatz sind: Dieser darf nicht höher als einen Euro pro Spiel sein.

Des Weiteren ist es verboten, Einsätze oder Gewinne, respektive Teile davon, zum Zweck anzusammeln, um daraus Gewinne für zukünftige Spiele zu schaffen. Bezüglich der Gewinne gilt, dass die Aussichten zufällig erfolgen müssen und jeder Spieler die gleichen Chancen erhält. Um dies zu garantieren, müssen Gewinnplan und Spielregeln zum einen leicht gefunden und zum anderen ebenso leicht verstanden werden können.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, mehrere virtuelle Automatenspiele mit Beschlag zu belegen und so die Gewinnsumme zu erhöhen. Oder man öffnete mehrere Fenster gleichzeitig und verwendet denselben Apparat mehrmals. Aber auch dies ist nicht erlaubt. Entsprechend müssen Erlaubnisinhaber die notwendigen technischen Maßnahmen treffen.

Beim Online-Poker den Computer spielen zu lassen, damit dieser schnellstmöglich die entsprechenden Entscheidungen treffen kann, ist ebenfalls nicht gestattet. Ferner wurde ein Spielersperrsystem eingerichtet. Dieses ist zentral und spielformübergreifend zu verstehen. Entsprechenden Spielern ist die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen nicht erlaubt und die Veranstalter, respektive Vermittler, sind nicht nur angehalten, eine Identitätskontrolle bei den Kunden zu vollziehen, sie sind sogar dazu verpflichtet.

In dem Moment, in dem die Kunden sich registrieren, müssen sie laut Staatsvertrag dazu aufgefordert werden, ein sogenanntes „individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“ anzugeben oder festzulegen. Grundsätzlich ist dieses auf 1000 Euro festgesetzt. Sprich, mehr als 1000 Euro einzahlen und verzocken ist nicht machbar. Hierzu wird von einer zuständigen Behörde eine Limitdatei angelegt, bei der die Verarbeitung der personenbezogener Daten vorgenommen werden darf.

Neben Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, -datum, -ort und Anschrift werden hier auch die Höhe des Limits festgehalten, das Datum, an dem das Limit festgelegt wurde, die Höhe sowie das Datum getätigter Einzahlungen und der Gesamtbetrag jener Einzahlungen.

Und noch ein kleiner Hinweis bezüglich Casino-Werbung: Diese zwischen 6 und 21 Uhr auszustrahlen, ist untersagt

Fazit zum Glücksspielstaatsvertrag

Wir müssen natürlich auch festzuhalten, dass Gewinnspiel süchtig machen kann. Dennoch ist es möglich, dass man in einem Online-Casino ein paar schöne Stunden verbringen kann und eventuell sogar Spaß dabei hat.

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