Neue Denkmäler für die Stadt Warstein

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Warstein – Anfang dieses Jahres wurde die Eintragung von vier gänzlich neuen und einem „alten“ Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Warstein wirksam. Es handelt sich dabei um die beiden Nachkriegskirchen in Warstein-Belecke, zwei Höfe in Warstein-Allagen und die Gesamtanlage der LWL-Klinik in Warstein-Suttrop. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung.

Blick auf die Heilig Kreuz Kirche. Foto – Rebecca Meyer-Bonk

Denkmäler müssen, so sieht es das Denkmalschutzgesetz vor, zunächst in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune eingetragen werden. Diese Eintragung ist immer ein Ergebnis einer Begutachtung durch eine fachlich kundige Person des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Zusammenarbeit mit der Stadt Warstein.

Die neuen Denkmäler der Stadt Warstein wurden entsprechend vom LWL vorgeschlagen. Die Eintragung der Belecker Nachkriegskirchen beruht auf einem landesweiten Projekt der Landschaftsverbände Westfalen und Rheinland. Unter dem Titel „Erkennen und Bewahren – Kirchenbau der Nachkriegszeit in Nordrhein-Westfalen“ wurden von den Landschaftsverbänden zunächst sämtliche evangelischen und katholischen Nachkriegskirchen in NRW untersucht und Kurzgutachten erstellt. Anschließend wurde bei den „denkmalwürdigen“ Kirchen, darunter die beiden Belecker Nachkriegskirchen, das Eintragungsverfahren in die Denkmalliste betrieben.

Dabei wurde die gesamte Geschichte der Bauwerke in den Blick genommen „Die Kirche Heilig Kreuz in Belecke ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, hier für die Ortsgeschichte von Belecke, da sie die Nachkriegssituation in Belecke nachvollziehbar bezeugt. Der Ort war durch die Ansiedlung von Industrie und damit dem Zuzug von Menschen gewachsen, die nicht alle in der altehrwürdigen Propsteikirche Platz fanden, somit wurde eine zweite katholische Kirche am Ort benötigt. Weiterhin ist sie bedeutend für die Siedlungsgeschichte von Belecke, da die neuen Einwohner des Ortes in einer Siedlung westlich vom alten Belecke angesiedelt wurden, unweit von der neuen Arbeitsstätte, der AEG. Die neue Kirche wurde naheliegenderweise inmitten dieser Siedlung gebaut. Die neue Situation war durch den weitsichtbaren Turm, der städtebaulichen Dominante des Kirchenbauwerks, im gesamten Ort sichtbar.“, heißt es beispielsweise im Gutachten des LWL zur katholischen Heilig-Kreuz-Kirche.

 

Innenansicht der ev. Christuskirche. Foto – Fabian Fischer

Auch zur Entstehung der evangelischen Christuskirche weiß das Gutachten des LWL einiges zu berichten: „Die Gemeinde baute ihre Diasporakirche auf einem von der örtlichen Gemeinde Belecke zwar geschenkten, aber auch zugewiesenen Grundstück, das sich weit abgelegen am Stadtrand befand. Die neue Glaubensgemeinschaft musste sich erst einmal in dem katholischen Umfeld etablieren. Andererseits wohnten viele „Neubelecker“ evangelische wie katholische in dem neuen Baugebiet, das westlich von Belecke entstand, so dass die Lage der Kirche zwischen dem alten und dem neuen Belecke ganz passend war.“

Neben diesen Sakralbauten wurden auch zwei Höfe in Privatbesitz auf der Haarhöhe in Warstein-Allagen in die Denkmalliste eingetragen, die von der dortigen Entwicklung zeugen. Einer dieser Höfe war gar zeitweise in der Hand der Familie Bergenthal und zeugt damit auch von Warsteiner Industriegeschichte.

Ebenfalls eingetragen – oder besser „umgetragen“ – wurden die Anlagen auf dem Komplex der LWL-Klinik in Warstein-Suttrop. Hier gab es bereits eine Eintragung aus der Zeit des frühen Denkmalschutzes in NRW in den 1980er-Jahren. Diese Eintragung entsprach jedoch nicht mehr den heutigen Standards, heißt es weiter.

 

 

 

 

 

 

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