Beginn der Badesaison – Fotografieren verboten?

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Freibäder sind kein rechtsfreier Raum – das sollte man stets im Hinterkopf behalten, will man dort fotografieren, wo andere plantschen und entspannen. Ansonsten kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn sich jemand in seiner Privatsphäre verletzt fühlt.

Die Freibadsaison ist in Südwestfalen offiziell eröffnet. Nun heißt es wieder: Handtücher und Sonnenbrille einpacken, Badekleidung und Schwimmflügel anlegen und rein ins kühle Nass! Schnappschüsse von solchen fröhlichen Familienausflügen wird man gerne in einem Hardcover-Fotobuch für die Nachwelt festhalten. Dass unweigerlich fremde Menschen mit im Sucher landen, wenn der Nachwuchs gerade fotogen am Beckenrand posiert, lässt sich dabei kaum vermeiden. So mancher Badegast nimmt das aber nicht auf die leichte Schulter.

Sensible Privatsphäre

Aber warum stellt das Fotografieren im Freibad ein so heikles Thema dar? Zuerst einmal liegt das an der Foto-Location: Die Statisten, die unwissentlich und unfreiwillig Teil des Motivs werden, sind halbnackt und teils in unvorteilhafter Pose. Da ist es nur verständlich, dass viele auf ihrem Recht am eigenen Bild bestehen, das durch das Grundgesetz der Bundesrepublik geschützt ist.

Grund zur Sorge liefert nicht unbedingt, dass man aus Versehen im Fotoalbum einer unbekannten Familie landen könnte. Viel gruseliger ist der Gedanke, dass Spanner und anderes Gesindel heimlich mit der Handykamera geschossene Bilder des Nachwuchses im Internet hochladen und dort veröffentlichen könnten. So sorgte etwa letztes Jahr ein Fall im Gautinger Freibad in Bayern für einigen Medienwirbel. Wie wichtig das Thema auch für die Betreiber von Badeanstalten geworden ist, zeigt eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Badewesen vom Sommer des letzten Jahres: 32,3 Prozent diskutierten darüber, wie die Privatsphäre der Badegäste zu gewährleisten sei, 34,2 Prozent hatten sogar schon konkrete Maßnahmen umgesetzt.

Recht am eigenen Bild beachten!

Und diese Maßnahmen fallen unterschiedlich streng aus: Sie reichen von der Sensibilisierung des Personals über das Aushängen von Hinweisschildern bis hin zu einem generellen Fotografierverbot. Im Gautinger Freibad muss man inzwischen erst die Erlaubnis des Bademeisters einholen. Auf diese Weise erhält dieser einen groben Überblick, wer nur seine eigenen Kinder fotografieren will und wer vielleicht niedere Beweggründe verfolgt. Ist der Rettungsschwimmer gerade beschäftigt, kann man einen Verstoß auch selbst anzeigen und damit unter Umständen sogar erwirken, dass dem vermeintlichen Spanner ein Hausverweis erteilt wird – so geschehen in Gauting.

Jedoch: Laut der genannten Umfrage hält ein Drittel der deutschen Freibadbetreiber ein Fotoverbot für unnötig beziehungsweise nicht umsetzbar und verzichtet daher bewusst auf solche Maßnahmen. Gibt es keine expliziten Regeln, ist man auf der sicheren Seite, wenn man Fremde in der unmittelbaren Umgebung zuerst um Erlaubnis bittet, bevor man das Smartphone zückt – selbst dann, wenn ihre Gesichter völlig unkenntlich bleiben! Dann braucht man auch keinen Ärger zu befürchten – oder gar eine strafrechtliche Verfolgung.


Bildrechte: Flickr No photographs Ged Carroll CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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