Westfalen – Kapitalbildende Lebensversicherungen galten lange Zeit als eine verlässliche Investition in die Zukunft – ob als Kapitalanlage, Hinterbliebenen- oder Altersvorsorge. Doch zurzeit sind sie sehr umstritten. Denn die niedrigen Zinsen werfen keine Rendite mehr ab und “verunsichern” die Versicherten.
Eine ganze Branche sieht ihrem Ende entgegen. Das einst florierende Geschäftsmodell der Lebensversicherer ist für viele Sparer nicht mehr attraktiv und sie wollen auf alternative Anlage- und Vorsorgeprodukte umsteigen.
Lebensversicherung kündigen:
Was müssen Versicherte bedenken?
Eine Versicherung sollte man nie kündigen, ohne alle Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen zu haben. Außerdem ist eine Beratung bei einem Versicherungsexperten empfehlenswert. Denn die Frage, ob sich eine Kündigung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Versicherte mit alten Verträgen haben oftmals einen hohen Garantiezins. Besonders für sie kann es sich lohnen, im Vertrag zu bleiben. Jedoch wirkt sich nicht nur der garantierte Zins, sondern auch die Überschussbeteiligung auf die Sparsumme aus. Zu Beginn einer Laufzeit kann der Versicherer keine verlässlichen Aussagen dazu treffen, was der Versicherte am Ende ausbezahlt bekommt. Das müssen die Kunden im Allgemeinen immer bedenken.
Viele Versicherte haben zusammen mit der Kapitallebensversicherung Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder der Unfallversicherung abgeschlossen. Mit der Kündigung verfällt jeglicher Versicherungsschutz. Das müssen sie berücksichtigen und die Policen eventuell gesondert abschließen.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass bei einer vorzeitigen Kündigung in der Regel mit Verlusten zu rechnen ist. Vor der Entscheidung für oder gegen eine Kündigung, sollte der aktuelle Rückkaufwert ermittelt werden. Den kann der Kunde bei seiner Versicherung erfragen. Orientierung bietet auch der kostenlose Lebens- und Rentenversicherungsrechner vom Bund der Versicherten.
Eine vorzeitige Kündigung hat zudem auch steuerliche Konsequenzen. Bei einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren und vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten, geht der Rückkaufswert mit einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer einher.
Alternativen zur Kündigung
Statt die Lebensversicherung zu kündigen, können Versicherte folgende Alternative erwägen:
- Die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen
- Die Versicherungsbeiträge stunden
- Die Lebensversicherung verkaufen
- Die Versicherungssumme verringern
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