Grundstückskauf nach Plan – wichtige Fragen sind vorab zu klären: Wer ein Grundstück kaufen möchte, kommt am Bebauungsplan nicht vorbei.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohneigentum wird im Münsterland und insbesondere in der Stadt Münster das Angebot an Bestandsimmobilien knapper. Viele Kaufinteressenten erwägen deshalb auch den Neubau als Alternative und suchen nach geeigneten Grundstücken. Aber auch das Angebot an bebaubaren Grundstücken ist sehr knapp und auch der Grundstückskauf hat seine Tücken. Auch hier gilt es, im Vorfeld auf verschiedene Aspekte zu achten.
Vor allem junge Familien wollen häufig selbst bauen, finden jedoch meistens Grundstücke mit Nachkriegshäusern, deren Abbruch sie ebenfalls finanzieren müssen. Da solche Grundstücke sehr groß und entsprechend kostspielig sind, erscheint oft die Teilung als verlockende Option, um den Kauf und den Abbruch sowie den Neubau bezahlen zu können. Dafür muss aber zunächst geprüft werden, welche Maßnahmen überhaupt erlaubt sind.
Was baurechtlich erlaubt ist, wird in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Basierend auf dem Baugesetzbuch und den einzelnen Landesbauordnungen haben vor Ort immer die Städte und Gemeinden die Planungshoheit. Wo und in welcher Form in der Stadt Münster gebaut werden darf, regelt deshalb der jeweilige Bebauungsplan, der beim Bauaufsichtsamt der Stadt Münster oder auf der Homepage der Stadt Münster eingesehen werden kann.
Vor dem Grundstückskauf müssen folgende Fragen geklärt werden: Was darf ich wo, wie groß und wie hoch bauen? Wieviel Fläche darf ich maximal bebauen? Welchen Abstand muss ich zu den Nachbarn einhalten? Dies sind nur einige Vorgaben, die sich dem Bebauungsplan entnehmen lassen. Hin und wieder gibt es auch Vorschriften, wie die Einfriedung aussehen muss und sogar gestalterische Vorgaben hinsichtlich Dachfarben. Entsprechend gibt der Bebauungsplan auch Auskunft darüber, ob das ins Auge gefasste Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden darf. Wer schon vor dem Grundstückskauf den Bebauungsplan studiert, ist außerdem für die Zukunft gewappnet, denn die künftigen Eigentümer erfahren so auch alles über die Baumöglichkeiten ihrer Nachbarn. Was nutzt schließlich die tollste Aussicht, wenn der Nachbar in zehn Jahren nach oben aufstockt?
Sollte es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan geben, muss nach § 34 des Baugesetzbuches gebaut werden: Neubauten müssen sich nach vorhandenen Bestandsbauten richten und die zuständige Baubehörde entscheidet von Fall zu Fall. Für eine rechtsverbindliche Auskunft muss der künftige Häuslebauer dann meistens eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim Amt einreichen.
Mit anderen Worten: Auch wenn das richtige Grundstück gefunden ist, sollte vor dem Grundstückskauf und dem entsprechenden Kaufvertrag eine exakte Analyse mit den richtigen Experten – wie zum Beispiel Architekten – durchgeführt werden, um anschließend nicht eine böse Überraschung zu erleben.
Die Volksbank Immobilien Münsterland hilft bei entsprechenden Frage gerne weiter und macht eine kompetente Beratung. Wenn Sie Fragen zum Verkauf, Vermietung oder Finanzierung einer Immobilie haben, so erfahren Sie dies in einer der nächsten Ausgaben unseres Expertentipps oder Sie rufen uns einfach an unter Telefon (0251) 5005 – 580
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