Artenvielfalt – MK spendiert Landwirten Blumensamen

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Märkischer Kreis – Blühstreifen an und in Äckern und Wiesen schaffen mehr Artenvielfalt in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft. Der Märkische Kreis unterstützt jetzt Landwirte, die auf ihren Ackerflächen zusätzlich etwas für die Artenvielfalt tun und Blühstreifen anlegen möchten, indem er die Kosten für naturschutzkonformes Saatgut übernimmt.

Aus Sicht des Naturschutzes bieten diese Streifen Nahrungsraum für viele Insekten unserer Region und damit auch gleichzeitig Nahrung für die Insekten fressenden Arten. Darüber hinaus bieten die Blühstreifen für zahlreiche Arten einen Rückzugsraum. Die Blütenpracht bereichert zudem das Landschaftsbild. Je nach Breite können die Blühstreifen schließlich auch als Bejagungsschneisen dienen, was für die angestrebte Reduzierung der Schwarzwildbestände und somit zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest förderlich ist.

Artenvielfalt

Für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten sind Wildblumen eine unverzichtbare Nahrungsquelle. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis

Es gibt zahllose verschiedene Formen von Blühstreifen. Einige verwenden Saatgut aus einjährigen Arten oft aus der Gruppe der Ackerunkräuter – dabei wird vermieden, dass die “Unkräuter” bei der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen in den Folgejahren nicht neu austreiben. In anderen Blühstreifen wachsen mehrjährige Pflanzen, meist bunt blühende Wiesenblumen, entweder mit Beteiligung von Gräsern oder ganz ohne solche. Oft werden Blühstreifen mit nektar- oder pollenreichen Blüten, zum Beispiel aus der Familie der Schmetterlingsblütler, angelegt, um besonders Bienen und andere blütenbesuchende Insekten zu fördern. Die Blühstreifen werden im Regelfall einmal jährlich abgemäht, bei Einjährigen aber auch umgebrochen und neu eingesät. Ausnahme ist die Schweiz, wo sie oft bis zu sieben Jahre unbearbeitet gelassen wurden. Bevorzugt eingesetzt werden regionale Pflanzen (Saatgut aus gebietseigener Herkunft), für die meisten Anwendungsbereiche ist dies ab 2020 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten das vom Kreis beschaffte Saatgut ab circa Ende April über den WLV-Kreisverband und können dort bereits jetzt ihr Interesse anmelden. Weitere Informationen gibt es außerdem bei der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Herrn Schäckermann, Tel: 02351/966-6367, Mail: landschaft@maerkischer-kreis.de.

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