Angst ist ein schlechter Ratgeber

Print Friendly, PDF & Email

Münster – Das Deutsche Institut für Altersvorsorge schätzt, dass in den kommenden Jahren rund 260 Milliarden Euro den Besitzer wechseln. Jahr für Jahr! Und zwar durch Erbschaft. Allerdings handelt es sich hier in aller Regel nicht um Barvermögen, sondern um die härteste Währung, die es gibt: Immobilien. Dass man im Fall eines solchen Erbes nicht überstürzt handeln sollte, zeigt ein Beispiel aus dem wahren Leben.

Gruppe Westfalium

Das Team der VMI Vermittlung Münster Immobilien GmbH um Sigrid Freckmann (ganz r.) – Foto: VMI

Die Chance, ein Haus zu erben, habe sich für die aktuelle Erbengeneration sogar verdoppelt, besagt eine Studie der Postbank. Aber nicht immer ist schon bei der Testamentsverlesung klar, was man da eigentlich geerbt hat: Ist es ein Glücksfall oder ein Albtraum, ein Schloss oder eine Bruchbude, ist es schuldenfrei oder bis an die Halskrause belastet? Wenn ja, kann man durch den Verkauf der Immobilie nach Tilgung der Hypothek noch ein bisschen Geld übrig behalten? Muss man womöglich noch Geld in die Renovierung stecken, und wie gut sind die Chancen, das Gebäude
oder das Grundstück in absehbarer Zeit zu veräußern? Viele Fragen, aber den Erben bleibt nur wenig Zeit zur Entscheidung: Nach einer Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit, die Erbschaft anzunehmen – oder eben nicht. Angesichts der Ungewissheit einer nicht näher bezifferten Erbschaft kann man sich schon mal selbst im Weg stehen, wie dieser Fall zeigt:

Einer von drei Brüdern in einer Erbengemeinschaft konnte die Antworten auf diese Fragen nicht abwarten. In der Annahme, das Haus des gemeinsamen Onkels sei mit Hypotheken belastet,
schlug er seinen Erbteil rundweg aus. Nachdem diese Erbausschlagung notariell festgehalten worden war, gab es für ihn kein Zurück mehr. Auch nicht, als seine beiden Brüder feststellten, dass
es zwar eine Hypothek gab, dass diese aber in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses und des Grundstücks stand. Er dürfte sich umso mehr geärgert haben, als der aktuelle Verkehrswert festgestellt wurde: Den hatten nämlich alle drei Erben gleichermaßen falsch eingeschätzt – er lag fast doppelt so hoch, wie von ihnen angenommen! Die beiden, die das Erbe angenommen haben, dürfen sich heute über ein kleines Vermögen freuen. Hätte Bruder Nr. 1 sich nur etwas mehr Zeit gelassen, um sich richtig zu informieren …

Die meisten Fragen hätte bereits ein Notar klären können, und zwar in kürzester Zeit. Er kann sich noch im Termin mit dem Erblasser einen Grundbuchauszug geben lassen, aus dem die Hypothekenbelastung zu ersehen ist. Im Zweifel kann auch sein Anruf bei der Bank des Erblassers zu erhellenden Erkenntnissen führen – insoweit das Bankgeheimnis nicht berührt wird. Was den Wert der Immobilie angeht und ihre Chancen, sie zu veräußern, ist ein kompetenter Makler die richtige Adresse. „Ich habe mir das Grundstück vor Ort angesehen und mir beim Bau- und Liegenschaftsamt sowie bei einem Vermessungsbüro die echten Grundstücksflächen geben lassen. Nur so kann man den Wert einer solchen Immobilie richtig und seriös berechnen!“, weiß Sigrid Freckmann von der VMI Vermittlung Münster Immobilien GmbH. „Obwohl die Mandanten erst kurz vor Ablauf der notariellen Annahmefrist zu mir gekommen sind, mussten zunächst belastbare Daten her, damit die verbliebenen beiden Herren sich für oder gegen die Erbschaft entscheiden konnten. Schön, dass ich hier so gute Nachrichten bringen konnte!“

Frau Freckmann hatte nämlich mit ihrer aufwendigen Recherche Erfolg: In den Unterlagen hatte sie eine bedeutende Grundstücksfläche entdeckt, die zum Erbteil gehörte, aber gar nicht explizit im Testament erwähnt worden war. Ein Pachtvertrag mit einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb spülte zudem regelmäßig einen kleinen Betrag in die Kasse der Erben. Damit ließ sich die winzige Resthypothek, die sich auch nur auf einen Teil des ererbten Grundes bezog, locker bedienen. Und das Grundstück selbst und die darauf befindlichen Gebäude waren gepflegt und
gut erhalten. Natürlich gehen solche Nachforschungen nicht immer so gut aus. „Aber man sollte in jedem Fall die gesetzlich garantierte Bedenkzeit und die Kompetenz eines ortskundigen Maklers
nutzen, um so viel wie möglich über das ererbte Haus oder Grundstück zu erfahren“, empfiehlt Immobilienexpertin Freckmann. „Wer bei einer ererbten Immobilie Angst vor der eigenen Courage hat, macht meistens etwas falsch. Wer dagegen ruhig alle Optionen prüft, kann eigentlich nur gewinnen!“

VMI Vermittlung Münster Immobilien GmbH & Co. KG, Weseler Str. 253, 48151 Münster, Tel. 0251/9198790, www.vmi-muenster.de

Speak Your Mind

*