Der Kiepenkerl bloggt: IBAN, die Schreckliche

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Ab dem 1. Februar 2016 ist auch für private Banküberweisungen die 22-stellige IBAN-Kontonummer verpflichtend. Im Volksmund heißt sie „IBAN, die Schreckliche“. Doch in übersichtliche Blöcke unterteilt, verliert sie ihren Schrecken.

Iban_Sepa

Foto: FotoDB.de / Flickr

 

Die im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) vorgeschriebene IBAN, die International Bank Account Number, besteht aus der bisherigen Bankleitzahl und der eigenen Kontonummer. Wirklich neu an der IBAN sind lediglich die Länderkennung und die zweistellige individuelle Prüfziffer. Letztere wurde maschinell anhand einer komplizierten Formel ermittelt und erkennt Zahlendreher oder andere Fehleingaben. Erst nach der Fehlerbeseitigung kann die Überweisung abgeschlossen werden. Die Früherkennung einer fehlerhaften Kontoeingabe über die Prüfziffer ist wichtig, denn die Banken gleichen bei Zahlungen seit einiger Zeit die Übereinstimmung von Empfängername und Kontoinhaber nicht mehr ab. Im Fall einer Fehlüberweisung haftet nicht die Bank. Der Kunde muss sich selbst um die Rücküberweisung vom Zahlungsempfänger kümmern.

IBAN2

Den Kunden wäre sehr geholfen, wenn die IBAN auf Rechnungen und im Schriftverkehr grundsätzlich in Blöcke unterteilt dargestellt würde. Viele Übertragungsfehler und Fehlversuche im Überweisungsverkehr ließen sich so vermeiden, denn durch die bessere Lesbarkeit reduziert sich die Fehlerquote.

Schuld an dem Schlamassel ist die bankseitig zur Verfügung gestellte Umwandlungssoftware, die die bisherige Kundennummer zusammen mit der Bankleitzahl automatisch in die IBAN umwandelt und als Lindwurm ausgibt. Nur wenige Unternehmen und Behörden haben ihre Datenverarbeitungsprogramme bisher so modifiziert, dass sie die IBAN in fünf vierstellige Blöcke und einen zweistelligen Block umwandeln und drucken. Auf diese Möglichkeit sollten Banken bei ihren Kunden verstärkt hinweisen. Auch im Formularwesen wird die Blockbildung noch selten genutzt.

Der für den internationalen Zahlungsverkehr zeitgleich mit der IBAN eingeführte BIC (Bank Identifier Code) besteht aus einer alphanumerischen Zeichenkombination. Der Aufbau stellt sich grafisch folgendermaßen dar:

IBAN3

Durch den BIC ist jedes Kreditinstitut in einem EU-Mitgliedsstaat eindeutig identifizierbar. Der BIC muss bei Überweisungen nicht zwingend eingegeben werden, denn über den Button „BIC ermitteln“ lässt er sich automatisch einstellen.

Weil die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem nur schleppend verlief, wurde die Übergangsfrist für die Einführung im Überweisungs- und Lastschriftverkehr bis zum 1. August 2014 verlängert. Privatkunden können Überweisungen in Deutschland noch bis zum 31. Januar 2016 mit Kontonummer und Bankleitzahl tätigen. Experten empfehlen allerdings einen früheren Wechsel.

 

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