Immobilienverkauf: Energieausweis erforderlich

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Westfalen – Immobilienverkäufer, die Internet- und Zeitungsanzeigen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieverbrauch schalten, können seit dem 1. Mai mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Die VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH hilft Immobilienverkäufern, den richtigen Energieausweis auszuwählen und zu erstellen.

Bei Verkauf und Vermietung von Immobilien sind seit dem 1. Mai deutlich schärfere gesetzliche Vorgaben zu beachten: So müssen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen in Zeitungen, auf Internet-Plattformen und anderen kommerziellen Medien zwingend Angaben über den Energieverbrauch in der angebotenen Immobilie enthalten. „Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden“, warnt Immobilienexperte Christian Borgert von der VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH in Velen. Verantwortlich für die korrekte Gestaltung der Werbetexte ist immer der Immobilieneigentümer – auch wenn er einen Makler beauftragt und dieser die fehlerhafte Werbung macht.

Bei der VR-Westmünsterland Consulting werden die Vorschriften für die Vermietung und den Verkauf von Immobilien mit geeigenten Fachleute uterstützt. Gerade im Energiebereich sind seit gerade neue Vorschriften wirksam geworden. - Foto: VR-Westmünsterland

Bei der VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien Gesellschaft werden die Vorschriften für die Vermietung und den Verkauf von Immobilien mit geeigenten Fachleute unterstützt. Im Energiebereich sind seit gerade neue Vorschriften wirksam geworden. – Foto: VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH

Die immer strengeren Energiesparvorschriften haben für die Besitzer älterer Immobilien gravierende Konsequenzen: Bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecken von ständig geheizten Gebäudeteilen muss schon jetzt der Mindeststandard DIN 2013-02 eingehalten werden. Heizungskessel, die vor Oktober 1978 installiert wurden, dürfen eigentlich gar nicht mehr betrieben werden.

Die neue Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass ab 2015 alle Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, durch neue, effizient arbeitende Systeme ersetzt werden müssen – es sei denn, sie sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. „Noch kontrolliert der Staat diese Bestimmungen kaum“, weiß Borgert. Bei einem Verkauf sind die neuen Standards vom neuen Besitzer aber binnen zwei Jahren zu erfüllen.

Schon seit einigen Jahren muss für jede Immobilie ein Energieausweis erstellt werden, der anhand einer farbigen Skala deutlich zeigt, ob ein Haus gut gedämmt und sparsam zu beheizen ist. Mit den neuen Vorschriften will der Gesetzgeber sicherstellen, dass diese Informationen von Käufern und Mietern auch wirklich wahrgenommen werden. „Deshalb müssen Anbieter den Energieausweis jedem Interessenten unaufgefordert zeigen und bei Vertragsabschluss dem Käufer beziehungsweise Mieter zusätzlich auch aushändigen“, erklärt Borgert weiter. Mit der neuen Verordnung wurde die Gestaltung der Energieausweise leicht verändert – schon ausgestellte Ausweise behalten aber ihre Gültigkeit.

Bei den Energieausweisen wird unterschieden zwischen bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Ausweisen: Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand des durch Rechnungen oder ähnliches belegbaren Energieverbrauchs eines Dreijahreszeitraums berechnet. Aufwendiger (und teurer) ist die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, bei dem der Energiebedarf anhand der baulichen Beschaffenheit der Immobilie berechnet wird (mittels Wand- und Deckenstärken, Dämmwerten von Türen und Fenstern etc.). Borgert: „Der günstige verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für Bestandsobjekte mit mehr als vier Wohneinheiten ausgestellt werden und für Gebäude, die die 1977 gültigen Wärmedämmungsstandards erfüllen.“

Die Experten von der VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH können Immobilienverkäufern sagen, welcher Energieausweis für ihr Objekt der richtige ist. Zudem bieten sie die Ausstellung neuer Energieausweise zu günstigen Konditionen an. „Wir arbeiten bei der Energieausweis-Erstellung mit dem zertifizierten Beratungsunternehmen Sprengnetter zusammen“, erklärt Borgert. „Dabei nehmen wir vor Ort die benötigten Daten auf und übermitteln sie an Sprengnetter. Die Energieberater dort berechnen auf dieser Grundlage den Energieverbrauch und geben Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz. Schon 24 bis 48 Stunden nach der Datenaufnahme bekommt der Immobilieneigentümer den Energieausweis. Borgert: Bei einem Einfamilienhaus kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis so für rund 150 Euro angeboten werden, die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises kostet in der Regel rund 250 Euro.

VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH / Coesfelder Str. 14 /46342 Velen,
Telefon 02863 – 929830
www.consultingundimmobilien.de

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