Über den Erbverzicht im Adel, sinniert der Kiepenkerl

Über den Erbverzicht im Adel: Bis 1918 war der Hochadel vom bürgerlichen Erbrecht ausgeschlossen. Insbesondere galt die gesetzliche Erbfolge nicht. Dadurch wurde vermieden, dass das Erbe unter mehreren Erben gleichmäßig aufgeteilt wurde, denn das hätte nach einigen Generationen zur Zersplitterung des Besitzes geführt.Seit die Monarchie abgeschafft wurde, gilt auch für den Adel das normale bürgerliche Recht, das mehrere Kinder tendenziell … [Read more...]