Flugausfälle – Es gibt gesetzliche Regeln

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Flugausfälle aufgrund von Pilotenstreiks sind nicht häufig, aber wenn es einen erwischt, führt es meist zu größeren Schwierigkeiten. Stress, zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten – die Folgen sind vielfältig. Daher ist es umso wichtiger, Ihre Rechte als Kunde in dieser Situation zu kennen. Denn wer weiß, was zu tun ist, kann sich zumeist zurücklehnen, denn die Ruhe bewahren ist in aller Regel der beste Ratschlag.

Flugausfälle - Es gibt gesetzliche Regeln

Als Passagier kann man mit einer Entschädigung rechnen, wenn ein Flug ausfällt – Foto Pixabay

Vor allem, wenn es sich um einen Pilotenstreik handelt, können Sie den Folgen gelassen entgegensehen. Denn Sie haben mit großer Wahrscheinlichkeit Anspruch auf einen Ersatzflug und eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrichtlinie. Wenn Sie auch von einem Pilotenstreik betroffen waren und eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten fordern möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Flugausfälle – Entschädigungen nach dem europäischen Flugrecht

Die europäische Fluggastrechteverordnung ist ein Gesetz, das erlassen wurde, um die Rechte von Reisenden zu schützen, die nach oder von Europa aus reisen. Es greift in allen Fällen, in denen Fluglinien schuldhaft Überbuchungen, Verspätungen und Stornierungen verursachen. Die einschlägige Richtlinie ist die EU-Verordnung 261/2004. Egal, ob Ihnen die Beförderung verweigert wurde, Ihr Gepäck verloren wurde oder Ihre Flüge aufgrund von Streiks oder Protesten annulliert wurden, es gibt für fast alle Eventualitäten entsprechende Paragrafen.

Flugausfälle - Es gibt gesetzliche Regeln

Wenn eine Maschine am Boden bleibt hat man als Passagier bestimmte Rechte – Foto Pixabay

In den meisten Fällen haben Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung ihres Ticketpreises oder einen Alternativflug, wenn sie sich entscheiden, eine Rückerstattung nicht zu akzeptieren. Dies liegt daran, dass die Fluggesellschaft ihrer Verpflichtung zur Erbringung der von Ihnen gebuchten Leistung nicht nachgekommen ist. Aber ist dies auch der Fall bei einem Pilotenstreik?

Entschädigungen bei Pilotenstreiks

Eine wichtige Frage ist, ob Fluggesellschaften die Verantwortung für Pilotenstreiks übernehmen müssen. Handelt es sich nämlich um einen Fall außergewöhnlicher Umstände, gehen Fluggäste unter Umständen leer aus. Entscheidend hierbei ist, ob die Airline die Kontrolle über die Situation hat. Dies wird bei Streiks regelmäßig bestätigt, da es sich um die Angestellten der Airline handelt. Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, liegen beispielsweise vor, wenn das Bodenpersonal eines Flughafens streikt, nicht aber, wenn die eigenen Mitarbeiter beteiligt sind.

Flugausfälle - Es gibt gesetzliche Regeln

Die Formen der Entschädigungen sind gesetzlich festgelegt – Foto Pixabay

Flugausfälle – Welche Leistungen können Sie erwarten?

Das europäische Fluggastrecht enthält genaue Regelungen zur Entschädigung bei Verspätungen und Annullierungen. Wenn ein Flug sich um mehr als zwei Stunden verspätet, muss die Fluggesellschaft den Passagieren Essen und Trinken anbieten.

Verspätet sich die voraussichtliche Ankunft um mehr als drei Stunden oder wird der Flug komplett annulliert, muss ein späterer Flug angeboten werden. Zudem muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft zur Verfügung stellen, wenn die Kunden über Nacht festsitzen.

Flugausfälle - Es gibt gesetzliche Regeln

Erleichterung bei den Passagieren: Der Flug startet ganz pünktlich – Foto Pixabay

Die Fluggesellschaft muss den Passagieren außerdem bis zu 600 Euro pro Person für ihre Umstände entschädigen. Teilweise bieten die Fluggesellschaften stattdessen Gutscheine für zukünftige Flüge und Unterkünfte an. Ob sich das lohnt, ist aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Die ersten Schritte nach einem Ausfall wegen Streiks

Als Erstes müssen Sie herausfinden, ob Ihre Fluggesellschaften vom Streik betroffen war und ihre Verantwortung einsieht. Dies erfahren Sie schnell und einfach über einen Entschädigungsrechner wie Flightright. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie Ihre Rückerstattung auch selbst beantragen. Die Abwicklung über einen Inkasso-Dienstleister ist aber auch eine sehr bequeme Angelegenheit.

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