Hagen: Inzidenzwert über 200 – Neue Maßnahmen

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Hagen – (Update 31.1.2021) Der Inzidenzwert ist weiterhin über 200. Ab dem 1. Februar 2021 gelten in Hagen zahlreiche neue Maßnahmen, um die Zahl der SARS-CoV-2-Infektionen zu senken. Das teilte die Stadt Hagen am 31. Januar 2021. “Mit einem Inzidenzwert von 217,8 liegt Hagen heute den fünften Tag in Folge über dem kritischen Grenzwert von 200. Der jetzt mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmte Maßnahmen-Katalog orientiert sich an dem Hagener Infektionsgeschehen”, so die Information aus dem Rathaus. Folgende Maßnahmen, die über die gültige Coronaschutzverordnung des Landes hinausgehen, werden in einer Allgemeinverordnung geregelt:

7-Tage-Isolation bei Aufnahme in Pflegeheime

Auch asymptomatische Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie betreute Personen in Einrichtungen werden bei Neuaufnahme aus dem häuslichen Umfeld oder bei Verlegung bzw. Rückverlegung aus dem Krankenhaus für 7 Tage in Einzelunterbringung isoliert untergebracht und mindestens zum Ende dieses Zeitraums auf COVID-19 getestet.

FFP-2-Maskenpflicht für Pflegepersonal

Beim Betreten von Räumen, die dem Aufenthalt von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern dienen, ist von allen Beschäftigten der Voll- und Teilzeitpflege, von ambulanten Pflegediensten sowie von Beschäftigten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe eine FFP-2-Maske zu tragen.

Maskenpflicht rund um den Hauptbahnhof

Rund um den Hauptbahnhof als Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr treffen täglich trotz des Lockdowns zahlreiche Menschen aufeinander. Daher müssen Personen montags bis samstags zwischen 7 und 22 Uhr in den nachfolgend genannten Bereichen der Hagener Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Berliner Platz (Bahnhofsvorplatz), Graf-von-Galen-Ring von Bahnhofstraße bis Martin-Luther-Straße, Bahnhofstraße von Graf-von-Galen-Ring bis Stresemannstraße. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. An bereitgestellten Aschenbechern ist das Rauchen gestattet. Außerdem ist der Verzehr von Nahrungsmitteln nur im Stehen oder Sitzen ohne Mund-Nasen-Schutz gestattet.

In weiteren Bereichen der Hagener Innenstadt – wie beispielsweise der Fußgängerzone oder dem Friedrich-Ebert-Platz – fehlt die Grundlage, eine Maskenpflicht anzuordnen, da aufgrund des Lockdowns kein Ballungsbereich vorhanden ist und Passanten ausreichend Abstand zueinander einhalten können.
Maskenpflicht für Bedienstete im Einzelhandel und Berufskraftfahrer im Personennahverkehr
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands und unabhängig von einer Abtrennung durch Glas oder Plexiglas auch für Beschäftigte im Einzelhandel. Auch für Berufskraftfahrer im Personennahverkehr besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

FFP-2-Maskenpflicht für Erwachsene in Kitas

Innerhalb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen haben erwachsene Personen während des Aufenthaltes in der Einrichtung eine medizinische Maske zu tragen, sofern ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 Metern nicht verlässlich eingehalten werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch beim Umgang mit zu betreuenden Kindern.

Begrenzung der Teilnehmer an Trauerfeiern auf 30

Die Anzahl der an einer Bestattung oder einem Totengebet unter freiem Himmel teilnehmenden Personen darf 30 nicht überschreiten. Bei der Berechnung der Personenzahl werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.

 

Westlium.de berichtete am 28.1.20231

Symbolbild Pixabay

Hagen – Inzidenzwert über 200 – Woher kommen die hohen Infektionszahlen trotz Lockdown? Dieser Frage geht die Stadt Hagen in einer Mitteilung mit lokalen Zahlen nach. Sinkende Werte hat die Stadt an der Volme aktuell nicht zu verzeichnen. “In Hagen überschreitet das Infektionsgeschehen mit einem Inzidenzwert (Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) von 201,9 heute den kritischen Wert von 200.”, so am 27. Januar die Information aus dem Rathaus. Und die Frage: “Woher kommen die Neuinfektionen trotz des aktuellen Lockdowns?” Folgendes hat das Gesundheitsamt vor Ort festgestellt:

Weiterhin betroffen: Alten- und Pflegeheime

Schon seit längerem sind die Alten- und Pflegeheime dem Gesundheitsamt der Stadt Hagen als eine Ursache für hohe Infektionszahlen bekannt. Um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, wird das Personal alle drei Tage getestet. Bei Besuchern wird direkt beim Einlass ein Test durchgeführt. Einen akuten Ausbruch gibt es im Helmut-Turck-Zentrum der AWO mit aktuell 17 positiven Fällen. Noch heute wird eine Reihentestung aller Personen der Einrichtung durchgeführt. Die Seniorenresidenz „Curanum“ auf Emst befindet sich aktuell in der Eindämmung. Hier wurden insgesamt 14 Personen positiv getestet. In neun weiteren Alten- und Pflegeheimen (Evangelisches Altenheim- und Pflegeheim Haspe, Altenwohnheim Dahl, Karl-Jellinghaus-Zentrum, Pflegeheim Wohlbehagen Am Schlossberg, Seniorenzentrum Buschstraße, Haus St. Martin, Seniorenresidenz am Theater, Hülsemann-Haus, Martha-Müller-Seniorenzentrum) gibt es insgesamt rund 90 Infektionen.

Zahlreiche Infektionen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung

Seit einigen Tagen rücken nun auch verschiedene Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung in den Fokus des Infektionsgeschehens. Am vergangenen Freitag wurden durch eine Reihentestung des Gesundheitsamtes positive Fälle in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Hagen und einer Einrichtung im Ennepe-Ruhr-Kreis bekannt. Ein Großteil der Beschäftigten aus der Einrichtung im EN-Kreis lebt in Hagen – teilweise in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Vermischung der Gruppen am Arbeitsplatz, in den Wohneinrichtungen oder auf der Fahrt zu den Arbeitsstätten sorgt dafür, dass sich die Infektionen schnell ausbreiten konnten. Aktuell konnten fünf Wohneinrichtungen ausfindig gemacht werden, die von Infektionen betroffen sind. Die Wohneinrichtungen befinden sich in den Stadtteilen Emst (eine Einrichtung mit drei positiven Fällen), Haspe (zwei Einrichtungen mit insgesamt 17 positiven Fällen) und Hohenlimburg (zwei Einrichtungen mit insgesamt 24 positiven Fällen). 20 Beschäftigte, die privat wohnen, weisen ebenfalls Infektionen auf. Alle Bewohnerinnen und Bewohner betroffener Einrichtungen wurden durch das Gesundheitsamt getestet. Die Testergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Infektionen in Krankenhäusern

In vier Hagener Krankenhäusern gibt es momentan 53 Infektionen. In zwei Einrichtungen läuft die Eindämmung.

Ausgeweitete Testungen durch das Gesundheitsamt

Weiterhin führt das Gesundheitsamt im Rahmen des Infektionsschutzes zahlreiche Testungen durch, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. „Seit dem 1. Januar haben wir unser Testregime geändert und testen Kontaktpersonen der Kategorie 1 zweimal: Zunächst zu Beginn und dann noch einmal kurz vor Ende der Quarantäne. Somit erkennen wir Infektionen, die ohne die zweite Testung wahrscheinlich unerkannt geblieben wären“, erklärt Dr. Anjali Scholten, Leiterin des Hagener Gesundheitsamts. Vom 4. bis 10. Januar wurden 1.030 Testungen durchgeführt, mit 226 positiven Testergebnissen. In der darauffolgenden Woche wurden 1.619 Testungen durch das Gesundheitsamt veranlasst mit 299 positiven Ergebnissen. Mit 2.030 Testungen identifizierte das Gesundheitsamt in der vergangenen Woche 348 positive Fälle.

Dr. Scholten erklärt weiter, dass „in den allermeisten Fällen eine positiv getestete Person sämtliche Familienmitglieder ansteckt. Wenn sich beispielsweise ein Vater einer fünfköpfigen Familie bei der Arbeit infiziert, haben wir in der Regel nach Auswertung der Testungen der Familie vier weitere positive Fälle.“

Freitag Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium

Zum weiteren Vorgehen teilt die Stadt Hagen mit: “Um das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt einzudämmen, wird der Krisenstab im Rahmen seiner Sitzung am Donnerstagmittag weitere Maßnahmen beschließen, die über die aktuell geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW hinausgehen werden. Vor Inkrafttreten dieser Regelungen ist allerdings zunächst eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in Düsseldorf erforderlich, die für Freitag vorgesehen ist.”

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