Fallstricke vermeiden

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung können kleine Fehler viel Geld kosten. Immobilienexperte Christian Borgert erklärt, was die gefährlichsten Fallstricke beim Immobilienverkauf sind.

Bei der VR Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH arbeiten 15 Mitarbeiter an den Standorten Vielen, Coesfeld, Dülmen, Borken und Stadtlohn, darunter Bauingenieure, Gutachter und Immobilienwirte; Foto: VR Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH

Der Immobilienmarkt boomt. Preise für Häuser und Wohnungen steigen in begehrten Lagen immer weiter. Da scheint der Verkauf der eigenen Immobilie auf eigene Faust eine leichte Übung zu sein. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: „Der Verkauf einer Immobilie ist viel komplexer als zum Beispiel der Verkauf eines Autos“, weiß Christian Borgert, Immobilienmakler bei der VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH. „Es drohen zahlreiche Fallstricke, die auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen sind.“ Die wichtigsten Punkte sind für Borgert:

1. Bauschäden, Altlasten, Grundbucheinträge:

Der Käufer einer Immobilie tritt die Rechtsnachfolge des bisherigen Besitzers an. Informiert dieser nicht umfassend, kann er ihn dafür unter Umständen später in Regress nehmen. Auch Altlasten auf dem Grundstück, zum Beispiel in Form von Asbest, können den Wert erheblich mindern. Aber auch eingeschränkte Wegerechte oder Auflagen bei der Bebauung können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen. Ebenfalls wichtig: Müssen noch Beträge für die Erschließung der Straßen oder Gebühren für den Kanalanschluss bezahlt werden? „Oft sind diese Verpflichtungen dem Verkäufer gar nicht bewusst“, weiß Borgert aus Erfahrung.

2. Unvollständige Verkaufsunterlagen:

„Der Verkauf einer Immobilie ist mit sehr viel Papierkram verbunden“, weiß Borgert. Das fängt an beim Grundriss, dem Energieausweis und reicht bis zum Kaufvertrag. „Für einen reibungslosen Verkauf müssen alle relevanten Unterlagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Prozess über Monate hinziehen.“ Fehlt zum Beispiel ein Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

3. Unrealistische Preisvorstellungen:

Um beim Verkauf einer Immobilie den bestmöglichen Preis zu erzielen, braucht es Know-How und Erfahrung: „Ein professioneller Makler kennt den Markt vor Ort und weiß, welche Lagen und Immobilien aktuell gefragt sind. Er kann häufig einen höheren Verkaufspreis erzielen“, ist Borgert sicher. „Ist die Preisforderung zu hoch, und es findet sich über längere Zeit kein Käufer, beschädigt das die Attraktivität der Immobilie und senkt den möglichen Erlös.“

4. Schlechte Präsentation:

Es gibt keine zweite Gelegenheit für einen guten ersten Eindruck. Ein ungemähter Rasen oder abblätternde Farbe am Gartenzaun machen jedes Haus unattraktiv. Ein Immobilienmakler weiß, worauf es bei der Präsentation eines Objekts ankommt und wie es mit wenig Aufwand in ein gutes Licht gestellt werden kann. Das gilt auch für die Verkaufsunterlagen: „Nichts ist fataler als eine gute Immobilie, die durch Fotos schlecht in Szene gesetzt wird“, erklärt Borgert. Die Immobilienmakler der VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH unterstützen Verkäufer mit 3-D-Aufnahmen und Luftbildern, die mit Hilfe einer Drohne von einem professionellen Fotografen erstellt werden. Borgert:„Die Digitalisierung bietet immer mehr Möglichkeiten, den Verkauf einer Immobilie zu vereinfachen und für Käufer und Verkäufer so angenehm wie möglich zu gestalten.“

5. Zeitmangel:

Wer noch nie eine Immobilie verkauft hat, unterschätzt den Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Das gilt vor allen Dingen für die Besichtigungstermine. Das wird schnell so lästig, dass vorschnell ein suboptimales Kaufangebot angenommen wird. Wer über einen Immobilienmakler seine Immobilie veräußert, kommt nicht in diese Situation.

6. Schlechter Verkaufsvertrag, schlechte Bonitätsprüfung:

Wenn es an den Verkauf geht, gilt es, den Kaufvertrag aufzusetzen. „Unerfahrene Verkäufer machen hier sehr schnell Fehler, die später Zeit,Geld und Nerven kosten können“,sagt Borgert. Schließlich muss sichergestellt werden, dass der vertraglich vereinbarte Kaufpreis auch bezahlt wird. Borgert: „Ein Zahlungsausfall kann eine aufwendige und kostenträchtige Rückabwicklung des Verkaufs nach sich ziehen. Mit einer gründlichen Bonitätsprüfung des Käufers und entsprechenden Klauseln im Kaufvertrag können solche Risiken minimiert werden.“

Für Borgert ist klar:„Die Beauftragung eines kompetenten Maklers ist für Immobilienverkäufer immer ein Gewinn.“ Ein Makler hat die Zeit und das Know-How, für den Verkäufer ein wirklich adäquates Kaufangebot zu generieren. „Und er weiß, worauf es bei der ordentlichen Abwicklung des Geschäfts ankommt.“

VR-Westmünsterland Consulting und Immobilien GmbH, Coesfelder Str. 14, 46342 Velen, Tel. 02863/929830, www.consulting-und-immobilien.de

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