Outlet Center in Ochtrup darf erweitern

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Ochtrup – Das Designer Outlet-Center (DOC) in Ochtrup darf seine Fläche von 11.500 auf gut 19.000 Quadratmeter erweitern. Die Bezirksregierung Münster hat heute die entsprechende Flächennutzungsplanänderung der Stadt Ochtrup genehmigt. Vor einigen Monaten waren bei der Prüfung noch formale Mängel festgestellt worden. Die Stadt Ochtrup habe diese Mängel jedoch mit einem erneuten Ratsbeschluss beheben können, teilt die Bezirksregierung mit.

Outlet Center

Outlet-Center in Ochtrup darf stark erweitert werden – Foto: Outlet-Center Ochtrup

Das Outlet-Zentrum in Ochtrup entstand am Anfang des Jahrtausends auf dem Gelände der Textilfabrik Laurenz. Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs entwickelten die Architekten Pfeiffer, Ellermann und Preckel aus Dülmen, die verantwortlich für das Gestaltungskonzept waren, zusammen mit dem Architekturbüro Schmiegel & Denne aus Ochtrup einen Konzeptentwurf für das “Euregio Outlet Center Ochtrup” (EOC). Auf einem Teil des Firmengeländes ließ die Eigentümerin des EOC, die Hütten Holding GmbH, das Center neu errichten. Von den bestehenden Gebäuden wurde die Böhmsche Eingangshalle und der südliche Teil des Backstein-Rundbaus der alten Textilfabrik komplett saniert und das Café & Restaurant Laurenz dort integriert. Zudem wurde ein überdachter Teil geschaffen, der heute aus dem „Twente Plein“ und der „IJsselstraat“ gebildet wird. Im April 2004 wurde das EOC Ochtrup (Euregio Outlet Center Ochtrup) eröffnet. Das EOC galt mit seinen damals 5.500 Quadratmetern Bruttomietfläche als eines der kleinsten Outlet-Zentren in Deutschland. Zwischenzeitlich bekam die Anlage den Namen FOC (Factory Outlet Center) Ochtrup. Seit 2015 wird das Shopping-Zentrum von der MCARTHURGLEN-Gruppe betrieben und heißt jetzt DOC (Designer Outlet Center) Ochtrup.

Gegen die neue Erweiterung hatten zahlreiche Städte und Gemeinden sowie Landkreise im Umkreis des DOC protestiert. Sie fürchten negative Auswirkungen auf ihre eigenen Innenstädte. Die geplante Erweiterung des FOC werde zu Kaufkraftabflüssen in den Umlandgemeinden führen, stellte die Bezirksregierung klar. Ein Genehmigungs­hindernis stellten diese Kaufkraftverluste nach den gesetzlichen Regelungen und der derzeitigen Rechtsprechung aber nur dar, wenn sie zu städtebaulichen Beeinträchtigungen führten. Das sieht die Bezirksregierung nicht.

Auch bei den neuen Bauarbeiten wird darauf geachtet, historische Bausubstanz zu erhalten. Das Shopping-Zentrum präsentiert sich mit einer großzügigen Freiluftpromenade, deren Gestaltung an die typischen Giebelhäuser des Münsterlandes erinnert.

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