Westfalen – Die private Haftpflicht kann viel Ärger, hohe Unkosten und unter Umständen sogar den vollkommen finanziellen Ruin ersparen. Die Versicherung hilft aus, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird. Ob Schadensersatzleistungen erbracht werden, hängt allerdings von der Situation ab. Die private Haftpflicht erstattet nicht jeden Schaden, den man als Privatperson anrichtet. Denn bestimmte Schäden sind entweder gar nicht in der privaten Haftpflicht inbegriffen oder können nur extra versichert werden.
Das gilt beispielsweise für Tierhalter. Wenn Bello den Nachbarn beißt, und der Nachbar die Behandlungskosten bezahlt haben möchte, kommt hierfür nicht die private Haftpflicht auf. In diesen Fällen wird eine separate Tierhalterpflichtversicherung vorausgesetzt, die einspringt, wenn Hunde, Pferde oder Wildtiere jemanden verletzen oder etwas kaputt machen. Die gewöhnliche Haftpflichtpolice haftet nur für Kleintiere wie Vögel, Katzen oder Meerschweine, hilft also nicht weiter, wenn der Hund dem Nachbarn eine Bisswunde zufügt.
Aus denselben Gründen kommen Autofahrer nicht ohne Kfz-Haftpflicht aus. Bei Auto-Unfällen tritt die Privathaftpflicht nicht inkraft, die Kfz-Haftpflicht aber schon. Bei Fahrrad- oder Fußgängerunfällen wiederum leistet die private Haftpflicht Schadensersatzzahlungen. Beide Versicherungstypen zählen zur Klasse der unverzichtbaren Policen.
Sonstige Extrapolicen sind etwa die Diensthaftpflichtversicherung, die Bauherren-Haftpflichtversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Alle diese Versicherungen müssen zusätzlich abgeschlossen werden, wenn man für gewisse Schadensfälle abgesichert sein möchte. Eine Übersicht über Hafpflichtversicherungen hat Cosmos Direkt zusammengestellt.
Neben den üblichen Leistungsausschlüssen gibt es eine Reihe von Haftpflichtlücken, auf die man vor dem Abschluss einer Versicherung achten sollte. Das sind die Zusatzdeckungen, die bei Bedarf in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden können:
- Gefälligkeitsschäden: Absicherung von Schäden, die bei Freundschaftsdiensten entstehen können
- Kindersicherung: Absicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Mietsachschäden: Absicherung von Schäden an Mietgegenständen
- Schlüsselverlust: Absicherung bei Schlüsselverlust in einem Mietshaus mit Schließanlage
- Auslandsschutz: Absicherung von Personen- und Sachschäden im Ausland
- Leihgabenschutz: Absicherung bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
- Forderungsausfalldeckung: Absicherung für den Fall, dass man selbst Opfer eines Haftpflichtschadens wird, der Verursacher aber keine private Haftpflicht besitzt, die den Schaden bezahlt
Eine Erweiterung des Versicherungschutzes wird auch bei den Extrapolicen eingeräumt. So kann es für Hundebesitzer etwa von Vorteil sein, wenn sie Schäden an Mietsachen oder ungewollte Deckaktschäden in der Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichern lassen.
Um sicherzustellen, dass eine Haftpflichtversicherung auch wirklich ausreichend Schutz für jeden möglichen Schadensfall bietet, sollte man die Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Der Grundschutz ist mittlerweile u.a. aufgrund von gestiegenen Gesundheitskosten auf fünf Millionen Euro angestiegen. Wer noch eine alte Haftpflichtpolice mit einer geringeren Abdeckung laufen hat, sollte die Versicherungssumme daher heraufsetzen. Extrakonditionen bekommt man allerdings häufig nur für höhere Versicherungssummen ausgehandelt. Deshalb ist genauso wichtig, dass eine Privathaftpflicht stets an die aktuellen Lebensumstände angepasst wird.
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