Landesentwicklungsplan in der Kritik des WHB

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Der Landesentwicklungsplan soll geändert werden fordert der Westfälische Heimatbund. Die Lasten sollen gerechter und mit mehr Augenmaß verteilt werden.

Landesentwicklungsplan in der Kritik des WHB

Ein großer Streitpunkt ist die Abstandsregelung für Windrädern – Foto Pixabay

Die NRW-Landesregierung hat am 2. Juni den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Ziel ist der massive Ausbau von Windenergie und Photovoltaik.

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) hat zum geplanten Landesentwicklungsplan Stellung bezogen. Der WHB, der rund 130.000 ehrenamtlich Engagierte in westfälischen Heimat-, Bürger- und Kulturvereinen vertritt, begrüßt, dass das Land den Ausbau der erneuerbaren Energien steuern und potentiellen “Wildwuchs” vermeiden möchte, vermisst jedoch eine ganzheitliche, auf Nachhaltigkeit gerichtete Betrachtung.

“Der fortschreitende von Menschen gemachte Klimawandel und die deutlich spürbaren Folgen des russischen Angriffskrieges unterstreichen die Notwendigkeit, für unabhängige, sichere und bezahlbare Energie vorrangig aus erneuerbaren Energiequellen zu sorgen”, so Dr. Georg Lunemann, Vorsitzender des WHB und Direktor des LWL. “Um zukunftsfähig zu sein, müssen die Maßnahmen jedoch Akzeptanz vor Ort finden. Dies setzt eine als ausgewogen und verhältnismäßig empfundene Planung sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung vor Ort und der kommunalen Familie voraus. Eine übermäßige Belastung einzelner Regionen und Gemeinden ist ebenso abzulehnen wie eine Aushöhlung von Prinzipien der Subsidiarität.”

Landesentwicklungsplan in der Kritik des WHB

Der Westfälische Heimatbund fürchtet eine weitere Verschandelung der Landschaft durch neue Windparks – Foto Pixabay

In seiner Stellungnahme zum geplanten neuen Landesentwicklungsplan NRW mahnt der WHB an, ländliche Räume nicht zu überfordern und demgegenüber die Lasten der Energiewende gerecht zu verteilen. Denn nach den bisherigen Planungen sollen insbesondere die geografischen Ränder des Landes die Energieversorgung sicherstellen – mit einer entsprechenden Konzentration negativer Auswirkungen hinsichtlich Erholungsfunktion, Kultur- und Naturlandschaft. Die Obergrenzen des Flächenpotentials pro Gemeinde und die Deckelung der Flächen der Planungsregionen erscheinen dem WHB zu hoch und sollten entsprechend überdacht werden.

“Kulturlandschaften sind Ausdruck der Vielfalt unseres Kultur- und Naturerbes, Identitätsräume und zugleich wichtiger Standortfaktor – für die dort lebenden Menschen, den Tourismus und den Wettbewerb der Regionen”, erläutert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. “Mit dem nun vorgesehenen Landesentwicklungsplan tritt der Schutz der Kulturlandschaften jedoch deutlich zurück. Sie werden zum ‘Energiegewinnungsland’. Ziel muss vielmehr eine differenzierte, werterhaltende Landschaftsentwicklung sein.” Dass Orte ihre Lebensqualität durch Umzingelungseffekte von Windenergieanlagen oder großräumige Freiflächen-PV verlieren, müsse vermieden werden.

Der WHB empfiehlt deshalb die Beibehaltung eines messbaren verbindlichen Mindestabstandes von 1.000 Meter zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Die Beibehaltung könne zu einer deutlich höheren Akzeptanz vor Ort führen. Dazu gehöre es auch, die im Koalitionsvertrag zugesagten Beteiligungsoptionen für Kommunen und Einwohner an entsprechenden Anlagen zu schaffen.

“Partizipation und gemeinsame Diskussionen sind ein zentraler Schlüssel für das Gelingen der Energiewende”, ist sich Lunemann sicher. “Dies betrifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren mit hohem Aufwand die Aufstellung von Flächennutzungsplänen vorangetrieben. Es wäre unbefriedigend, wenn nun Planungen teils konterkariert oder hinfällig würden.”

Auch mit Blick auf Biodiversität und Ökobilanz fällt das Resümee des WHB eher ernüchternd aus. So bestehe mit einem neuen Landesentwicklungsplan unter anderem die Gefahr, dass auch ökologisch wertvolle Mischwälder künftig für den Ausbau der Windenergie genutzt werden. Der WHB hält eine Vorgehensweise für geeignet, die den Wald als prägendes Naturelement nachhaltig schützt und zugleich in dafür geeigneten Bereichen Forstflächen maßvoll für Windenergie zur Verfügung stellt. Dieser Interessenspagat sei insbesondere für die NRW prägenden Waldflächen in Südwestfalen, dem Teutoburger Wald, dem Wiehen- und Eggegebirge bedeutsam.

Der WHB beklagt fehlende Begriffsbestimmungen. Der Landesentwicklungsplan als das wichtigste Steuerungselement der Landesplanung sollte sich einer klaren und bürgerfreundlichen Sprache sowie eindeutiger Rechtsbegriffe und allgemeinverständlicher Flächenbeschreibungen bedienen.

“Wir sind zudem überrascht, dass der vorliegende Entwurf nicht in dem erforderlichen Maße auf den parallel notwendigen Ausbau und die Verstärkung von Netzen sowie Speicherkapazitäten eingeht”, so Eilers. “Eine gelingende Energiewende bedarf zwingend einer modernen Netzinfrastruktur. Alles andere wäre zu kurz gesprungen.”

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