Bei Flugverspätungen haben Reisende einige Rechte

Bei Flugverspätungen haben Reisende einige Rechte: Alles Wissenswerte zur EU-Verordnung 261/2004, die Ansprüche gegenüber den Airlines regelt.

Bei Flugverspätungen haben Reisende einige Rechte

Im Flugverkehr kommt es immer wieder auch zu Verzögerungen und Verspätungen – Foto Pixabay

Flugpassagiere, die unterwegs in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land fliegen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigen. Abgesehen von den Preisen für Tickets, Sicherheitsmaßnahmen und Beinfreiheit gibt es ein weiteres wichtiges Thema: Flugverspätungen. Das kann sowohl ärgerlich als auch verwirrend sein. Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn sie mit Verzögerungen konfrontiert werden? Was können Sie tun, um für die durch eine solche Unannehmlichkeit entstandenen Kosten entschädigt zu werden? Um diese Fragen zu beantworten, wird im Folgenden auf die EU-Verordnung 261/2004 und die Rechte von Flugpassagieren bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen eingegangen.

Was ist die EU-Verordnung 261/2004?

Diese Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmens für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Sie wurde von der Europäischen Union am 17. Februar 2004 in Kraft gesetzt. Die gesetzlichen Regelungen sind anwendbar auf Flugreisen mit dem Ausgangspunkt eines EU-Mitgliedstaates und/oder Zielort innerhalb des EU-Raums (d.h., die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen und Liechtenstein).

Bei Flugverspätungen haben Reisende einige Rechte

Verspätungen sind auch im Flugverkehr nichts ungewöhnliches – Foto Pixabay

Wann gilt die Verordnung?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt in folgenden Fällen: Wenn der Flug verspätet am Zielort ankommt, annulliert oder überbucht wird. Die Regeln gelten nicht, wenn eine Annullierung aufgrund höherer Gewalt erfolgt (wie z. B. schlechtes Wetter) oder wenn ein Passagier seinen Flug freiwillig annulliert hat.

Bei Flugverspätungen haben Reisende einige Rechte

Reisende haben gegenüber den Fluggesellschaften klar geregelte Rechte – Foto Pixabay

Welche Rechte gelten bei Flugverspätungen

Flugpassagiere haben in diesen Fällen ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer ab. Es gibt auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, Telefonanrufe, Beförderung zum Endziel (falls möglich) und Unterkunft für längere Wartezeiten.

Ansprüche bei Flugverspätungen

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggäste in folgenden Fällen berechtigt, Entschädigung zu erhalten:

  • Wenn die Ankunftsverspätung mehr als drei Stunden beträgt, wird eine Pauschalentschädigung von 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer oder 400 Euro für alle anderen Flüge gewährt.
  • Bei Annullierungen ist eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro möglich.

Was passiert, wenn die Airline den Anspruch ablehnt?

Wenn die Airline den Anspruch ablehnt, kann man sich an das nationale Luftfahrtregulierungsorgan wenden oder einen Rechtsbeistand beauftragen, um den Anspruch durchzusetzen.

Bei Flugverspätungen Unterstützung suchen

In solchen Fällen empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es gibt spezialisierte Unternehmen wie Allright.de, die den Fluggästen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten, wenn man es allein nicht schafft. Diese spezialisierten Dienstleister führen eine professionelle Prüfung des Falls durch und stellen sicher, dass alle denkbaren Ansprüche von Fluggästen geltend gemacht werden.

Fazit

Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen können ärgerlich sein. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass die EU-Verordnung 261/2004 Flugpassagiere vor solchen Unannehmlichkeiten schützt. Wenn Passagiere mit Flugverspätungen, Verzögerungen, Annullierungen oder Überbuchungen konfrontiert werden, haben sie ein Recht auf Entschädigung. Sie sollten daher ihre Ansprüche durchsetzen und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um für die dadurch entstandenen Kosten entschädigt zu werden. Damit wird sichergestellt, dass Flugpassagiere nicht im Stich gelassen werden.

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