Verrentung einer Immobilie wird berechnet

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Verrentung einer Immobilie wird berechnet: So gibt es die richtige Immobilie für jede Lebenssituation.

Verrentung einer Immobilie kann von Vorteil sein

Die Immobilien-Leibrente ist ein Modell, das die nötige Liquidität im Alter freisetzt. Eine solche Rente aus Stein ist dabei vergleichbar mit einer Lebensversicherung, die in lebenslangen Raten ausgezahlt wird – Foto Fotolia

Je älter der Eigentümer, desto höher die Leibrente

Für die Berechnung der Rente erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Wertgutachten der Immobilie. Weitere Faktoren sind das Lebensalter und Geschlecht des Eigentümers. Die Immobilien-Leibrente ist ein Modell, das die nötige Liquidität im Alter freisetzt. Eine solche Rente aus Stein ist dabei vergleichbar mit einer Lebensversicherung, die in lebenslangen Raten ausgezahlt wird. Nur, dass das Geld nicht aus dem Versicherungsprodukt stammt, sondern aus der Verrentung einer Immobilie. Geld, das in jungen Jahren gespart und in Haus oder Wohnung gesteckt wurde, wird also im Rentenalter zum Lebensunterhalt genutzt. Zusätzlich gibt es das grundbuchgesicherte Wohnrecht (Nießbrauchrecht). Die Immobilien-Leibrente eignet sich für Paare und Alleinstehende ab 70 Jahren.

Die Pflege im eigenen Heim bezahlen

Die Zusatzrente verbessert den finanziellen Spielraum älterer Menschen. Sie können damit einen barrierefreien Umbau, eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft für zuhause ebenso bezahlen wie etwa die Fahrstunden der Enkel. Auch im Falle eines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim wird die Leibrente lebenslang überwiesen. Dabei bleibt das Wohnrecht erhalten, es kann durch Vermietung zu weiteren Einnahmen führen.

Berechnungsbeispiele für die Verrentung[1]

Wie das Angebot (…) für mindestens 70-jährige Haus- und Wohnungseigentümer konkret aussieht, machen am besten die beiden folgenden Berechnungsbeispiele für die Verrentung  (…) klar.

Beispiel: Ehepaar (beide 75 Jahre alt) in Eigentumswohnung lebend; Wert der Eigentumswohnung 250.000 Euro, Wert des lebenslangen Wohnrechts monatlich 800 Euro; monatliche Leibrente: 650 Euro; Wohnrecht und Leibrente zusammen 1.450 Euro; Vermögensfaktor 14,4-fach (= 1.450 Euro × 12 Monate × 14,4 = rund 250.000 Euro.

Erläuterungen zum Beispiel: Die fernere Lebenserwartung für eine 75-jährige Frau beträgt laut Statistischem Bundesamt 12,87 Jahre. Bei einem angenommenen Zins von 1 Prozent bzw. 2 Prozent liegt der Vermögensfaktor (auch Kapitalwert, Rentenbarwert- bzw. Abfindungsfaktor oder Vervielfältiger genannt) bei 12,080 bzw. 11,361. Daraus würde sich zunächst eine monatliche Leibrente von 1.725 Euro bzw. 1.834 Euro ergeben.

Nach Abzug des Wohnungsrechts im Wert von monatlich 800 Euro läge die Leibrente bei 925 Euro bei einem Zinssatz von 1 Prozent (= 1.725 Euro  ./. 800 Euro), sofern der Wohnungsberechtigte weiter die Instandhaltungskosten tragen würde.

Da (der Käufer …) die Verpflichtung zur Instandhaltung übernommen hat, müsste der Wert dieser anzusetzenden Instandhaltungskostenpauschale von beispielsweise monatlich 200 Euro(= 2 Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche × angenommene Wohnfläche von 100 Quadratmeter) davon noch abgesetzt werden. Dann verbleiben noch monatlich 725 Euro für die Leibrente, also gerade einmal 75 Euro über den 650 Euro laut Berechnungsbeispiel.

Beispiel: Alleinstehende Frau (78 Jahre alt) in Einfamilienhaus lebend; Wert des Einfamilienhauses 350.000 Euro; Einmalzahlung: 35.000 Euro; Wert des lebenslangen Wohnrechts monatlich 1.120 Euro; monatliche Leibrente: 1.220 Euro; Wohnrecht und Leibrente zusammen 2.340 Euro; Vermögensfaktor 12,2-fach (= 2.340 Euro × 12 Monate × 12,2 = rund 350.000 Euro).

Erläuterungen zum Beispiel: Die fernere Lebenserwartung für eine 78-jährige Frau liegt bei 10,66 Jahren laut Statistischem Bundesamt. Der nach Abzug der Einmalzahlung verbleibende Wert von 315 .000 Euro müsste durch einen Vermögensfaktor von 10,114 bzw. 9,550 bei einem angenommenen Zins von 1 Prozent bzw. 2 Prozent dividiert werden. Die jährliche Leibrente läge dann bei 31.145 Euro bzw. 32.984 Euro, woraus sich eine monatliche Leibrente von 2.595 Euro bzw . 2.749 Euro ohne Berücksichtigung von Wohnrecht und Instandhaltungsverpflichtung ergeben würde.

Nach Abzug des Wohnrechts errechnet sich eine monatliche Leibrente von 1.475 Euro bei einem Zinssatz von 1 Prozent. Sofern davon die gleich hohe monatliche Instandhaltungskostenpauschale mit 200 Euro abgesetzt wird, bleibt eine kalkulatorische Leibrente von monatlich 1.275 Euro übrig, also gerade einmal 55 Euro mehr im Vergleich zu 1.220 Euro laut Berechnungsbeispiel.“

Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema „Verrentung einer Immobilie“? Interessierte Immobilieneigentümer können sich gerne telefonisch unter 0251 / 5005 580 oder per Mail an info@volksbank-immobilien.info an uns wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch über unserer Homepage www.volksbank-immobilien.info oder bei unseren Veranstaltungen bzw. Online-Seminaren der Volksbank Immobilien Münsterland GmbH.

[1] Das Berechnungsbeispiel zur Verrentung einer Immobilie ist übernommen worden aus: Steuertipps; Wie Sie Haus und Wohnung erfolgreich verrenten; S. 10 -11, 2019; ISBN 978-3-86817-959-0

 

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