Feuer und Flamme: Sicherer Grillspaß

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Münster – Die Wetteraussichten sind bestens: Die Feiertage könnten ganz im Zeichen des Grillens stehen. Der ein oder andere hat Gemüse und Fleisch sicherlich schon mariniert und das Bier kaltgestellt.  Allerdings dürfen die Grillmeister bei aller Vorfreude nicht vergessen, dass sie mit einem offenen Feuer hantieren.

Auf gar keinen Fall: Spiritus hat auf Grillkohle nichts verloren. – Foto: Provinzial Versicherungen

Denn leider gibt es immer noch mehr als 4.000 Unfälle beim Grillen, 400 davon mit schwersten Verbrennungen. Die Westfälische Provinzial Versicherung nennt fünf goldene Regeln für sicheren Grillspaß:

  1. Zuerst das Wichtigste: Kinder unbedingt vom Feuer fern halten. Das ist manchmal gar nicht so einfach, denn für Kinder ist Feuer sehr faszinierend. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern ist aber sehr wichtig.
  2. Feuer und Flamme statt Großbrand: Auf gar keinen Fall dürfen Spiritus oder Benzin zum Grillanzünden verwendet werden. Am besten, man verzichtet ganz auf Brandbeschleuniger und gibt der Kohle genügend Zeit zum Glühen. Wenn es aber schnell gehen soll und man zu Grillanzündern greift, ist es wichtig auf Qualitätssiegel wie DIN oder das GS-Zeichen zu achten. Außerdem sinnvoll: Für den Notfall einen Feuerlöscher bereithalten.
  3. Gewusst, wo: Der Grill sollte windgeschützt auf feuerfestem Boden, also am besten Sand oder Stein, stehen. Sonnenschirme, Tischdecken und Co. haben in der Nähe nichts zu suchen. Allgemein gilt: nur unter freiem Himmel grillen.
  4. Ständige Überwachung: Einen brennenden Grill muss man gut im Auge behalten.
  5. Entsorgung: Die Grillkohle gehört in den Restmüll, aber erst, wenn sie ganz kalt ist. Am besten man wartet ein paar Tage.

Beachtet man diese Tipps, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Was aber, wenn doch mal was passiert? Reinhard Kantner, Abteilungsleiter Sach Schaden West bei der Provinzial: “Kommt es zu kleineren Brandschäden beispielsweise an den Gartenmöbeln, hilft die Hausratversicherung. Beschädigt man die Gegenstände seiner Gäste, ist dies über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Da Grillen Freizeitspaß ist, hilft bei Personenschäden nur eine private Unfallversicherung.”

 

 

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