Münster – Jetzt erst recht: Nach Rechtswidrigkeit des „Gastro-Kontrollbarometer“ in Duisburg und Bielefeld fordert der DEHOGA NRW das generelle Aus für ein verpflichtendes Kontrollbarometer. Wenn überhaupt, dann nur freiwillige Lösung.
Es lag an der fehlenden Ermächtigungsgrundlage des Verbraucherinformationsgesetzes. Aber das Hauptziel der Einführung des Pilotprojektes „Hygiene-Ampel“ in Duisburg und Bielefeld, nämlich Transparenz für den Gast zu schaffen, ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) mit dem gewählten Mittel – Kombination aus einem horizontalen Farbbalken und Punkten – nicht zu erreichen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es hierzu: „Der Punktwert lasse keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrolle zu; eine Weitergabe des Werts entspreche aus diesem Grund auch nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Transparenz zu schaffen.“
Der DEHOGA NRW fühlt sich in seiner rechtlichen wie tatsächlichen Einschätzung bestätigt: „Das Problem ist aber, dass sich der Fehler der mangelnden Transparenz aus dem Piloten in dem Gesetzesentwurf fortsetzt, der sich jetzt im Gesetzgebungsverfahren des Landtags befindet. Nur „Transparenz“ auf ein Gesetz draufzuschreiben, schafft noch keine“, stellt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband), fest. „Der Gast wird mit einer Interpretation von Informationen, die mit dem Hygienezustand teilweise gar nichts zu tun haben, alleine gelassen. Wenn fehlende Dokumentationen mehr Risikopunkte geben als Schädlingsbefall, stimmt doch etwas nicht. Das ist Pseudotransparenz.“
Der DEHOGA NRW kritisiert aus weiteren Gründen den jetzigen Versuch nach dem Scheitern des Piloten in Bielefeld und Duisburg, ein verpflichtendes Kontrollbarometer in ganz Nordrhein-Westfalen einzuführen. „Wir haben zum Glück kein Hygiene-Problem in unserer Gastronomie, dessen Lösung in einem verpflichtenden Kontrollbarometer liegt. Im Gegenteil: Wir sind sehr gut aufgestellt“, so Bernd Niemeier, der auf die hohen hygienischen Standards in der Gastronomie, die funktionierende Lebensmittelkontrolle und deren Instrumentarium verweist. „Heute kann und muss ein Kontrolleur bei Bedarf bereits alle notwendigen Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung ergreifen. Das ist notwendig. Parallel dazu, ein neues Sanktionsinstrument mit Prangergarantie einzurichten, ist schlicht überflüssig“, findet Niemeier.
Der DEHOGA NRW befürchtet zudem – wieder einmal – ein Mehr an Bürokratie: „Abzusehen ist, dass zu veröffentlichen Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle ganz anders diskutiert werden, als wenn die Ergebnisse intern bleiben. Nachfragen wegen Risikopunkten, schriftliche Anhörungen, mehr Vier-Augen-Kontrollen werden den Aufwand auf beiden Seiten nach oben treiben. Angesichts der schon jetzt bestehenden überbordenden Belastung durch Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten wird ein bürokratisches Mehr gerade die Tausenden kleinen gastronomischen Betriebe treffen“, so Niemeier.
Das jetzt angedachte aushangpflichtige Kontrollbarometer besteht im Wesentlichen aus der Interpretation von Teilen des Kontrollergebnisses in ein Farb-Pfeil-Schema (Grün-Gelb-Rot). Der Branchenverband moniert schließlich, dass eine „gelb“ oder „rot“ ausgefallende Stichprobe, die ausgehängt werden muss, obwohl der Betrieb aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht zu schließen ist, in der Praxis zu einer „faktischen“ Betriebsschließung führt. „Sie können keinem Gast erklären, warum eine rote Ampel an der Tür hängt und der Betrieb immer noch geöffnet ist“, findet Präsident Niemeier.
Für den DEHOGA NRW sind hohe Hygienestandards in der Gastronomie Voraussetzung für professionelles Gastgebertum. „Aber die erreichen wir jetzt schon ohne verpflichtende Ampel an der Tür. Eine freiwillige Lösung für die, die ihre Kontrollergebnisse veröffentlichen möchten, wäre ein zusätzlicher Reiz. Eine Verpflichtung für alle ist überflüssig“, so Niemeier abschließend.
DEHOGA Westfalen e.V. / Kesslerweg 53 / 48155 Münster
Telefon 0251 – 628047
www.dehoga-westfalen.de
Speak Your Mind