Der Kiepenkerl bloggt: Glaubenskriege

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kiepenkerl - glaubenskriege Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nordafrika und im Nahen Osten ging es zunächst um die Befreiung von Diktatoren. Dazu reichte die moralische Unterstützung westlicher Staaten und das überschaubare Engagement deren Streitkräfte. Doch an der zweiten Front und in Afghanistan stehen sich muslimische Glaubensrichtungen unversöhnlich gegenüber. Fundamentalistische Schiiten, Sunniten und Alawiten bekämpfen sich bis aufs Blut. Mohammeds Propheten sorgen noch nach über 1000 Jahren dafür, dass friedenstiftende Kräfte keine Chance haben gegen blindwütende Glaubenskrieger und todbringende Märtyrer. Trotzdem behaupten engagierte Muslime immer wieder, dass der Islam eine friedliche Religion sei. Da muss das Bodenpersonal wohl etwas falsch verstanden haben.

Die Christen hätten es wissen müssen, denn auch ihre Glaubenskriege dauerten Jahrhunderte – mit einigen Unterbrechungen. Bei den Kriegsfüßlern neuer Zeitrechnung kommt verschärfend hinzu, dass an drei statt an zwei Religionsfronten gekämpft wird – die radikalen Gruppierungen nicht mitgerechnet.

In Europa bedurfte es einer Kultur, die die religiösen Kräfte in einer Friedensordnung bündelte. Entsprechende Initiativen der zerstrittenen Glaubenswächter sind nicht in Sicht.

Kiepenkerl-glaubenskriege Bei den Auseinandersetzungen in muslimisch geprägten Ländern geht es auch um die Stellung der Frau. Das kompliziert demokratische Lösungen, denn die Vorstellungen von Toleranz gegenüber Frauen werden von Kopftuch und Burka verhüllt. Fortschritte sind angesichts der tiefen Kluften kaum zu erwarten. Das wundert nicht, denn die katholische Kirche brauchte auch bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren, um die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen zu akzeptieren. Und immer noch gibt es tiefe theologische Gräben zwischen zölibatären Klerikern und engagierten Laien.

Nach Christian Wulff gehört der Islam zu Deutschland. Folglich müssen wir mit der Vielweiberei leben. Um den Haremsnachzug zu begrenzen, sollte der Lustgewinn nach dem körperschaftsteuerlichen Dirnen-Privileg besteuert werden: „Körper schafft Steuer.“ Eine Absetzung wegen Abnutzung oder verminderter Restlaufzeit käme nicht in Betracht.

Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes im Steuerrecht würde die Luststeuer auch von Ehemännern erhoben, die in wilder Ehe mit einer Lebensabschnittpartnerin schlafen. Die katholische Kirche befürwortet die Steuerpflicht, denn die Nichtzulassung der in Sünde lebenden zu den Heiligen Sakramenten hat sich als wirkungslos erwiesen.

Nach der vom Bundesverfassungsgericht geforderten steuerlichen Gleichstellung von Schwulen und Lesben verlangen Imame inzwischen, dass auch Eunuchen heiraten dürfen und steuerlich in den Genuss des Ehegattensplittings kommen.

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