Digitale Rentenübersicht bietet einen umfassenden Überblick über alle Vorsorgeansprüche. Seit dem Sommer 2023 ist die Digitale Rentenübersicht am Start.
Die Website der gesetzlichen Rentenversicherung soll die gesamten Vorsorgeansprüche aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bündeln und transparent darstellen. Nach einer Pilotphase sollen im kommenden Jahr die Daten weiterer Vorsorgeeinrichtungen verbindlich in die digitale Rentenübersicht integriert werden.
Neuer Stichtag ist der 31.12.2024
Vorsorgeeinrichtungen, die zur Abgabe jährlicher Standmitteilungen gesetzlich verpflichtet sind, müssen bis zum 31.12. 2024 ihre Versicherungsdaten an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) weitergeben. Bei ihnen handelt es sich prinzipiell um Anbieter, Träger oder Stellen, die gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge-Produkte anbieten.
Davon betroffen sind zunächst Einrichtungen mit Vorsorgeangeboten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), namentlich Direktversicherungen sowie Pensionsfonds und -kassen. Die anderen Durchführungswege der bAV wie Direktzusagen und Unterstützungskassen sind dazu noch nicht gesetzlich verpflichtet; ihre Angaben sind zurzeit noch freiwillig. Langfristig wird aber auch ihre verbindliche Anbindung an die ZfDR vom Gesetzgeber angestrebt.
So soll sichergestellt werden, dass Einzahlerinnen und Einzahler zukünftig bei der Digitalen Rentenübersicht einen umfassenden Überblick über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renteneinkünfte erhalten. Wer dabei nicht mitmachen möchte, wird wie gehabt über die übliche jährliche Renteninformation per Post informiert. Sie geht weiterhin an alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Digitale Rentenübersicht mit Anfangserfolg
Bereits in ihrer Pilotphase seit dem 30. Juni 2023 stieß die Digitale Rentenübersicht auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Bislang haben mehr als eine Million Menschen auf das Info-Portal geklickt, und über 100.000 haben sich als Nutzer angemeldet.
Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer ihre Steuer-ID bereithalten, ebenso wie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Nach erfolgreicher Registrierung haben sie Zugriff auf die Vorsorgeeinrichtungen, bei denen sie entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Alternativ lassen sich auch alle Einrichtungen auf einmal abrufen.
In Folge erhalten die Nutzer eine Liste mit ihren Vorsorgeprodukten. Da sich das Portal der gesetzlichen Rentenversicherung bisher noch in der Pilotphase befand, ist die Liste eventuell noch nicht vollständig. Mit den weiteren Anbindungen soll sich das nun verbessern.
Die Rentenübersicht ist dabei auf Kurs: Nachdem die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie Union Investment während der Pilotphase ihre relevanten Daten bereitgestellt haben, sind ihnen 80 weitere Vorsorgeanbieter gefolgt. Die Anbindung der bAV-Anbieter ist jetzt ein weiterer, wichtiger Schritt.
Digitale Rentenübersicht weiter auf dem Weg
Portale wie die Digitale Rentenversicherung sind ein weiterer Beweis dafür, wie weit die Digitalisierung im Versicherungswesen bereits vorangeschritten ist. Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen bieten ihren Versicherungskunden schon seit geraumer Zeit Apps an, mit denen sie ihre Policen mit dem Smartphone jederzeit online verwalten können.
So ist beispielsweise die mytecis-App des Finanzdienstleisters tecis in der Lage, alle Versicherungsverträge einer Kundin oder eines Kunden zu archivieren. Prinzipiell ist das auch mit Policen möglich, die nicht über tecis bezogen wurden, sondern von einem anderen Anbieter stammen.
Zusätzlich funktionieren diese Apps oft als Multibanking-Tools: So ist mit der mytecis-Applikation der Zugriff auf mehrere Konten möglich, ebenso wie aufs eigene Online-Depot.
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