Brillenkauf: Wer profitiert vom neuen Kassenzuschuss?

Print Friendly, PDF & Email

Beim Kauf einer neuen Sehhilfe müssen Brillenträger in den allermeisten Fällen die Kosten komplett selbst tragen. Bis 2003 hatten noch alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch, danach bekamen nur noch besonders stark sehbeeinträchtigte Patienten eine Kostenerstattung von der Krankenkasse. Das soll sich jetzt mit einer Neuregelung ändern. Doch noch immer bekommt längst nicht jeder Brillenträger einen Zuschuss. Was müssen Brillenträger jetzt wissen?

Kassenzuschüsse ab 4 bzw. 6 Dioptrien

Gute Nachrichten für Menschen mit einem stark beeinträchtigten Sehvermögen: Ab einer Weit- oder Kurzsichtigkeit von 6 oder mehr Dioptrien bekommen gesetzlich Versicherte jetzt Zuschüsse von der Krankenkasse für ihre Sehhilfen. Diese Regelung ist Teil des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das der Bundestag im Februar 2017 verabschiedet hat. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hatte sich für diese Neuregelung eingesetzt. Patienten mit einer Hornhautverkrümmung bekommen die Zuschüsse bereits ab mindestens 4 Dioptrien. Für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Die Neuregelung erweitert den Kreis der Zuschussberechtigten aber nur leicht: Nach einer Schätzung des Zentralverbands der Augenoptiker (ZVA) treffen die Bestimmungen auf lediglich rund 1,4 Millionen der rund 40 Millionen Brillenträger in Deutschland zu. Die Höhe der Zuschüsse liegt der Berliner Morgenpost zufolge zwischen etwa 10 Euro und circa 113 Euro. Eine Erstattung der Kosten für die Brillengestelle sieht das neue Gesetz nicht vor.

Was müssen Brillenträger jetzt tun?

Für die meisten Brillenträger in Deutschland ändert sich durch das neue Gesetz kaum etwas. Da sich die Sehstärke jedoch ändern kann, sind regelmäßige Untersuchungen beim Augenarzt oder regelmäßige Sehtests bei einem Augenoptiker wichtig. Sehtests lassen sich inzwischen sogar durchführen, falls man seine Brillen online kaufen möchte. In diesem Fall bieten Anbieter wie Brille24 an, den Sehtest bei einem niedergelassenen Partneroptiker durchführen zu lassen. Auf diese Weise können Augenoptiker in der Nähe online ermittelt und gefunden werden. Sollte der Sehtest ergeben, dass die Vorgaben für einen Krankenkassenzuschuss erfüllt sind, führt der Weg auch weiterhin zum Augenarzt, der das Rezept ausstellen kann. Laut der Berliner Morgenpost führt der Online-Anbieter Brille24 bereits erste Gespräche mit den Krankenkassen, um Kunden mit einem ärztlichen Rezept spezielle Tarife anbieten zu können.

Branche erhofft sich steigende Umsätze

Für die Branche bedeutet das neue Gesetz voraussichtlich steigende Umsätze: Neben Onlineanbietern und großen Ketten erhoffen sich auch mittelständische Augenoptiker durch das neue Gesetz ein gutes Geschäft mit höheren Umsätzen: “Geschäfte, die sich spezialisiert haben, können einen Schub bekommen”, zitiert der Artikel der Berliner Morgenpost Thomas Truckenbrod, Präsident des ZVA (Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen). Bereits 2016 war die Branche auf Erfolgskurs: Die Umsätze stiegen um 2,1 Prozent auf 5,9 Milliarden Euro.

Speak Your Mind

*