Münster unter Wasser: Versicherungen gefordert

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Westfalen – Münster stand am Montagabend in weiten Teilen unter Wasser. Auch andernorts in Westfalen gab es schwere Gewitter mit erheblichen Sachschäden. Nach derzeitigem Stand erwartet die Provinzial eine Vielzahl an Schäden – insbesondere durch Starkregen, Überschwemmungen sowie umgestürzte Bäume. Die Schadenhöhe für die Versicherten der Provinzial lässt sich im Moment noch nicht abschätzen.

Die Himmelreichallee in Münster stand ebenfalls unter Wasser. - Foto: Provinzial

Die Himmelreichallee in Münster stand ebenfalls unter Wasser. – Foto: Provinzial

Typisch für Sommerunwetter ist, dass sie lokal unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Während an Pfingsten das Ruhrgebiet besonders betroffen war, lag der Schwerpunkt diesmal in Münster und Umgebung. Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

„Ist es zu einem Schaden durch das Unwetter gekommen, sollte dieser zunächst fotografiert werden“, sagt Jörg Brokkötter, Pressesprecher der Westfälischen Provinzial. Anschließend ist es wichtig, den Schaden zu begrenzen: Keller sollten ausgeräumt und die Sachen anderswo gelagert werden. Eingedrungenes Wasser, Schlamm etc. sollten – soweit möglich – beseitigt, offene Dachflächen abgedeckt werden. „Lüften Sie die betroffenen Räume und listen Sie die Schäden auf“, empfiehlt Brokkötter. Falls die Hausstromversorgung, Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühltruhen etc.) oder Heizungsanlagen beschädigt wurden, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Dieser untersucht die Schäden vorab und prüft, ob eine Reparatur möglich ist und wie hoch die möglichen Kosten sind.

„Melden Sie in den nächsten Tagen die Schäden Ihrem Versicherungspartner“, so Brokkötter abschließend. „Dieser entscheidet dann gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen.“ Der Starkregen hat für zahlreiche Überschwemmungen gesorgt, insbesondere Keller wurden überflutet. Was viele Eigentümer nicht wissen: Überflutungen durch Starkregen sind meist nicht durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Starkregen gilt, wie auch Hochwasser oder Erdbeben, als Elementarschaden. Dies kann als Baustein zusätzlich in die Wohngebäude- und Hausratversicherung integriert werden.

Ebenfalls beschädigt wurden zahlreiche Fahrzeuge – vor allem durch überschwemmte Straßen und vollgelaufene Garagen, aber auch durch herabfallende Äste und umgestürzte Bäume. Für derartige Schäden kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, ist nicht durch die Teilkasko geschützt. Hier ist eine Vollkaskoversicherung nötig.

Bei Schäden an Häusern kommt die Gebäude – sowie teilweise die Hausratversicherung zum Zuge. Die Gebäudeversicherung deckt unter anderem Schäden durch umgefallene oder
abgebrochene Bäume und Äste sowie abgedeckte Dächer. Werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, springt die Hausratversicherung ein. Diese übernimmt auch Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag. Bruchschäden an Fenstern und Türscheiben übernimmt die Glasversicherung.

Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft / Provinzial-Allee 1 / 48131 Münster
www.provinzial-online.de

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