Westfalen – Westfalen scheint einmal mehr ins Hintertreffen zu geraten. Die Westfalen-Initiative jedenfalls scheint gewarnt und fordert genüber der Landesregierung NRW lautstark: Gleiches Recht für alle! Ansonsten wird das Ungleichgewicht zwischen dem Ruhrgebiet und Westfalen einmal mehr zementiert und weiter verstärkt – dabei sind eigentlich Abstimmung, Balance und Gemeinsamkeiten angesagt. Westfalen muss sich offenbar weiterhin vehement zur Wehr setzen, um der propagierten Sonderstellung des Ruhrgebietes Paroli bieten zu können.
Am 15. März haben die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Resolution mit dem Titel “Aufgaben konkretisieren – Strukturen optimieren – Metropole stärken” beschlossen und die Direktorin beauftragt, diese an den Landtag weiterzuleiten. Danach soll das Ruhrgebiet im Vergleich zu den anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung erhalten.
Die Westfalen-Initiative, eine Institution zur Bündelung und Wahrnehmung westfälischer Interessen, sieht damit erneut grundsätzliche Fragen zur Struktur des Landes NRW sowie der Befugnisse der Landesregierung und der Bezirksregierungen aufgeworfen. Damit sind auch die Interessen der anderen Teilregionen des Landes unmittelbar berührt.
Die Westfalen-Initiative begrüßt es ausdrücklich, wenn sich die Kommunen im Ruhrgebiet verstärkt vernetzen und ihre Interessen bündeln. So können sie ihre Leistungsfähigkeit weiter steigern. Die Westfalen-Initiative hat in einem von Prof. Jörg Bogumil (Ruhr-Universität Bochum) verfassten Gutachten bereits 2010 hierzu Lösungsansätze aufgezeigt.
Nachdenklich stimmt aber, dass in der RVR-Resolution ein deutlicher Sonderstatus und damit eine Sonderbehandlung für den RVR beansprucht wird, was u. a. folgende Fragen aufwirft:
Warum brauchen die Kommunen des Ruhrgebiets einen zusätzlichen Anwalt bei der Einwerbung und Verteilung von Fördermitteln und eine stärkere Vertretung in Europa als die anderen Regionen?
Warum braucht der RVR bei seiner wirtschaftlichen Betätigung über seine Pflichtaufgaben hinaus den gleichen Spielraum wie die Mitgliedskommunen und -kreise, während dies beispielsweise den Landschaftsverbänden verwehrt bleiben soll?
Warum brauchen die Ruhrgebietskommunen eine direkt gewählte Verbandsversammlung und die Landschaftsverbände im Rheinland und in Westfalen-Lippe nicht? Sind damit nicht Schieflagen zu Lasten der anderen Regionen zu befürchten, insbesondere zum ländlichen Raum? Wird es dann nicht Regionen erster und zweiter Ordnung geben?
Wird hier nicht die Bedeutung der engen Verflechtung zwischen dem Ballungsraum und dem ländlichen Raum außer Acht gelassen?
Wer soll den zusätzlichen Aufwand bezahlen?
Wolfgang Hölker, Vorsitzender der Stiftung Westfalen-Initiative, und Dr. Karl-Heinrich Sümmermann, Vorsitzender des Vereins Westfalen-Initiative hierzu: “Wir fordern gleiches Recht für alle. Es handelt sich hier nicht um eine ausschließlich ‚innere Angelegenheit‘ des Ruhrgebiets; es geht vielmehr um gleiche Rechte und Entscheidungsmöglichkeiten aller Regionen in unserem Land. Wir Westfalen wollen hierzu gehört werden!”
Westfalen-Initiative / Piusallee 6 / 48147 Münster
www.westfalen-initiative.de
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