Gewerbegebiet A 31: Zusehends Gegenwind

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Westfalen – Das geplante interkommunale Gewerbegebiet an der A 31 bei Reken bekommt zusehends Gegenwind: Die Bürgerinitiative “Gewerbepark A 31 – Nein!” setzt sich engagiert für den Erhalt von Natur und Landschaft im Münsterland ein. Jetzt stellt man überrascht fest, dass im Vorfeld der Bürgermeisterwahlen neue Aktivitäten entfaltet werden.

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In einer aktuellen Presseinformation heißt es: “Nach einiger Zeit der Funkstille nach dem Gerichtsurteil überschlagen sich nun die Ereignisse. Die Bürgermeisterwahl steht am 13.9.2015 an und zumindest in Borken und Reken wird es neue Amtsinhaber geben. Aber die alten Bürgermeister wollen ihre Nachfolger noch eben schnell in ihre alte Spur bringen:

Der Zweckverband soll am 1.9.2015 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Heiden tagen und eine Neuaufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet auf den Weg bringen. Die Sitzungseinladung hängt hier an und ist auch in den Ratsinformationssystemen der Gemeinde Heiden und der Stadt Borken eingestellt. Die weiteren Unterlagen zum neuen „ergänzten und geänderten Bebauungsplan“ sind seit dem 26.08.2015 unter http://1drv.ms/1Jk6ahD herunterzuladen.

Folgende Tagesordnung ist am 1.9.2015 vorgesehen:

Öffentlicher Teil

1 Geänderter und ergänzter Bebauungsplan IKG 1 “Westmünsterland Gewerbepark A 31”

  1. Beschluss zur Aufstellung
  2. Entwurfsbeschluss
  3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  4. Beschluss zur Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Bauleitplänen benachbarter Gemeinden
    Vorlage: ZV 2015/007

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So, wie der Zweckverband die Rechtslage darstellt, haben die Richter sich nicht geäußert. Der Satz auf S. 1 unten in der Einladung (“Gleichzeitig hat das Gericht der Sache nach festgestellt, dass weitere durchgreifende Fehler des Bebauungsplans, die ebenfalls zu dessen Unwirksamkeit geführt hätten, nicht bestehen…”) ist falsch. Vielmehr steht auf S. 56 (Mitte) des Urteils vom 21.4.2015: “Da für einen etwaigen neuen Satzungsbeschluss eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich ist, die gegebenenfalls auch veränderte Umstände in den Blick zu nehmen hätte, erscheint hier eine abschließende Befassung mit der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Abwägungsentscheidung nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Beantwortung der Frage, ob insoweit ein Umweltbelange betreffender relevanter Verstoß gegen das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB vorliegt.”

“Wesentliche Fragen bleiben ausdrücklich offen”, heißt es dazu bei den Gegnern von dem interkommunalen Gewerbegebiet. Auch wenn im dann folgenden Abschnitt des Urteils einige ‘orientierende Ausführungen’ nahelegten, dass der Zweckverband einige Punkte juristisch hinreichend abgearbeitet haben könnte. Selbst an diese Andeutungen sei das Gericht bei einer Folgeverhandlung aber keineswegs gebunden. “Wir werden uns nun die Unterlagen genau durchsehen. Auf den ersten Blick ist sehr viel geändert worden. Vor allem liegen nun weitere sieben Hektar Aufforstungsfläche auf dem Gebiet von Heiden und Reken, womit der Zweckverband den ausdrücklichen Grund für die vom Gericht erkannte Ungültigkeit des Bebauungsplans ausräumt.” Zu einer angemessenen Information von Öffentlichkeit und Ratsmitgliedern gehörten aber eine Darstellung sämtlicher Veränderungen in Form einer Synopse (neu neben alt im Vergleich), damit das auch gut nachvollziehbar ist. “Dies hat der Zweckverband aber nicht getan und es ist nicht zu schaffen, bis zur Sitzung alle Unterlagen durchzusehen.”

Bei erster Durchsicht der Unterlagen ist den Gegnern von dem Gewerbegebiet weiterhin aufgefallen, dass die Kostenaufstellung noch nicht aktualisiert ist, sondern noch dem Stand von vor drei Jahren entspricht. “Risiken und Folgekosten werden nach wie vor noch nicht beachtet! Wir fragen: Warum wartet der Zweckverband mit der Aufstellung nicht, bis die neuen Bürgermeister im Amt sind? Warum läuft die Entscheidung nicht zuerst über die Räte der Kommunen, nachdem diese vollumfänglich informiert sind? Es ist zwingend notwendig, die Kosten aufzustellen und die Folgekosten zu ermitteln – das fordert auch der neue Regionalplan! Fachlich üblich ist bei großen Projekten, dies in  verschiedenen Szenarien zu tun (günstig, realistisch, denkbar ungünstig). So können die Ratsmitglieder vor Verwirklichung der Planung einschätzen, wie groß für sie die Gefahr böser Überraschungen ist, wenn die Vermarktung nicht optimal läuft (schließlich bleiben ja Risiken für Investoren, durch Rechtsunsicherheiten, wie zum Beispiel die abschließende Klärung von Artenschutz erst bei der einzelnen Baugenehmigung, worauf das Gericht verwiesen hatte).”

Die Bürgerinitiative fordert eine Kosten-Nutzen-Analyse für jede einzelne Kommune, die auch die langfristigen Folgekosten für die Aufrechterhaltung einer abgelegenen Infrastruktur beinhaltet. “Schließlich muss man etliche weitere Kostenrisiken sehen, die noch gar nicht thematisiert wurden, zum Beispiel wegen Erdfallgefahr, Bodendenkmal, Wasserschutz, eventuell notwendige Auffüllung der Fläche im östlichen Plangebiet – für möglicherweise 1.000.000 Euro.”

In Kürze (voraussichtlich am 17.9.2015) ist ein Plenum der Bürgerinitiative geplant, bei dem über den aktuellen Stand der Planungen informiert werden soll. Wer aber schon am 1.9.2015 um 17:00 Uhr Zeit hat, möge doch zur Zweckverbandsversammlung im Heidener Rathaus kommen, bitten die Gewerbegebiets-Gegner.

Zum Gewerbepark A 31 sind auf www.westfalium.de weitere Artikel erschienen:

Gewerbepark A 31: Gerichtlicher Baustopp

Zersiedelung verhindern – Gewerbepark A 31

Gewerbegebiet A31: Planung stockt

Bebauungsplan A31: Viele Fragen weiterhin offen

Flächenverbrauch durch Gewerbepark abgewendet?

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